$BTC US SEC hat die Grenze der Krypto-Regulierung einen Schritt weiter geklärt!
Welche Tokens als Wertpapiere gelten, wird anhand eines klareren Bewertungsrahmens zunehmend eindeutiger.
Auch welche Transaktionen dem Wertpapierrecht unterliegen, wird nach und nach klarer aufgeschlüsselt!
Stablecoins, digitale Waren und digitale Sammlerstücke werden jeweils entsprechend klassifiziert.
Der US-Kryptomarkt bewegt sich von vager Regulierung hin zu stärker regelorientierten Vorgaben!
Das neueste Aufsichtsmaterial der SEC erklärt weiter, wie das Bundeswertpapierrecht auf unterschiedliche Arten von Krypto-Assets und die dazugehörigen Transaktionen anzuwenden ist. Der Kernrahmen unterscheidet dabei eindeutig digitale Waren, digitale Sammlerstücke, digitale Tools, Stablecoins und digitale Wertpapiere. Gleichzeitig wird betont: Auch wenn ein Krypto-Asset selbst kein Wertpapier ist, kann es unter bestimmten Emissions- und Verkaufsmodalitäten bei den jeweiligen Transaktionen dennoch einen Investment-Vertrag darstellen – und damit dem Wertpapierrecht unterliegen.
Besonders bemerkenswert ist zudem, dass dies nicht die einzige Maßnahme der USA in jüngster Zeit ist. Die SEC hat in diesem Jahr außerdem eine spezielle Regelung namens „Regulation Crypto Assets“ vorgeschlagen, die auf Krypto-Asset-Finanzierungen abzielt. Außerdem gewährte sie im September für bestimmte Token, die auf tokenisierten Aktienketten gehandelt werden, eine bedingte Ausnahme. Die Regulierungsrichtung verlagert sich damit von der früheren, wiederkehrenden Debatte „Ist das ein Wertpapier oder nicht?“ hin zu dem Ziel, dem Markt konkret zu sagen: „Was kann man tun und nach welchen Regeln?“
Je klarer die Regeln, desto leichter lässt sich der Eintritt von Institutionen in die Preisgestaltung einpreisen.
Die US-Kryptoaufsicht geht jetzt wirklich in Richtung eines umsetzbaren Rahmens!
Tippe auf die Karte unten, und leg direkt los!👇
$ETH $ZEC
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Auch welche Transaktionen dem Wertpapierrecht unterliegen, wird nach und nach klarer aufgeschlüsselt!
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Der US-Kryptomarkt bewegt sich von vager Regulierung hin zu stärker regelorientierten Vorgaben!
Das neueste Aufsichtsmaterial der SEC erklärt weiter, wie das Bundeswertpapierrecht auf unterschiedliche Arten von Krypto-Assets und die dazugehörigen Transaktionen anzuwenden ist. Der Kernrahmen unterscheidet dabei eindeutig digitale Waren, digitale Sammlerstücke, digitale Tools, Stablecoins und digitale Wertpapiere. Gleichzeitig wird betont: Auch wenn ein Krypto-Asset selbst kein Wertpapier ist, kann es unter bestimmten Emissions- und Verkaufsmodalitäten bei den jeweiligen Transaktionen dennoch einen Investment-Vertrag darstellen – und damit dem Wertpapierrecht unterliegen.
Besonders bemerkenswert ist zudem, dass dies nicht die einzige Maßnahme der USA in jüngster Zeit ist. Die SEC hat in diesem Jahr außerdem eine spezielle Regelung namens „Regulation Crypto Assets“ vorgeschlagen, die auf Krypto-Asset-Finanzierungen abzielt. Außerdem gewährte sie im September für bestimmte Token, die auf tokenisierten Aktienketten gehandelt werden, eine bedingte Ausnahme. Die Regulierungsrichtung verlagert sich damit von der früheren, wiederkehrenden Debatte „Ist das ein Wertpapier oder nicht?“ hin zu dem Ziel, dem Markt konkret zu sagen: „Was kann man tun und nach welchen Regeln?“
Je klarer die Regeln, desto leichter lässt sich der Eintritt von Institutionen in die Preisgestaltung einpreisen.
Die US-Kryptoaufsicht geht jetzt wirklich in Richtung eines umsetzbaren Rahmens!
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