Die Federal Reserve hat am 24. September einen vollständigen 1:1-Reserveausgleich sowie standardisierte Kapitalregeln für von dem Board beaufsichtigte Emittenten von Zahlung-Stablecoins im Rahmen des GENIUS-Gesetzes vorgeschlagen.
Das Kapital für operationelles Risiko würde bei 2% der ersten 20 Milliarden US-Dollar ausstehenden Beträge beginnen und über 50 Milliarden US-Dollar auf 1% sinken.
Emittenten müssten Tokens im Allgemeinen innerhalb von zwei Geschäftstagen einlösen und monatliche Reserveberichte veröffentlichen, die von Buchhaltern geprüft werden.
Ein zweiter Vorschlag legt einen Bank-Antragsprozess fest; Kommentare enden 60 Tage nach der Veröffentlichung im Federal Register.
Gouverneur Michael Barr unterstützte das Paket, machte jedoch auf Grenzen bei der Durchsetzung der Geldwäschebekämpfung sowie auf die Einlöserechte in Stressphasen aufmerksam.
Der Federal Reserve Board hat am Donnerstag die Öffentlichkeit um Stellungnahmen zu zwei Vorschlägen gebeten, die das GENIUS-Gesetz für die von ihm beaufsichtigten Emittenten von Zahlung-Stablecoins umsetzen würden. Gefordert wird eine vollständige Ein-zu-eins-Reserveunterlegung mit kurzfristigen Treasuries und anderen hochliquiden Vermögenswerten sowie die Festlegung standardisierter Kapital- und Risikomanagement-Standards.
Die erste Mitteilung zu einem vorgeschlagenen Regelsetzungsverfahren würde verlangen, dass von dem Board beaufsichtigte zugelassene Emittenten von Zahlung-Stablecoins Reservewerte halten, deren beizulegender Zeitwert zu irgendeinem Zeitpunkt dem ausstehenden Emissionsumfang entspricht oder ihn übersteigt. Zulässige Bestände umfassen US-Währung und Guthaben bei der Federal Reserve, berechtigte Einlageforderungen, Treasury-Wertpapiere mit einer Restlaufzeit von 93 Tagen oder weniger, qualifizierte Overnight-Repo- und Reverse-Repo-Vereinbarungen, Anteile von Fonds, die ausschließlich in diese Instrumente investieren, sowie tokenisierte Versionen derselben Vermögenswerte, die identische rechtliche Rechte verleihen.
Zum Kapital würde der Entwurf eine Eigenkapitalanforderung für operationelles Risiko anwenden, die 2% der ausstehenden Emission bis zu 20 Milliarden US-Dollar beträgt, 400 Millionen US-Dollar plus 1,5% des Betrags zwischen 20 Milliarden und 50 Milliarden US-Dollar, und 850 Millionen US-Dollar plus 1% der Emission über 50 Milliarden US-Dollar hinaus; außerdem zusätzliche Anforderungen für nicht abgesicherte Einlageforderungen und unterbesicherte Reverse-Repos. Neu genehmigte Emittenten müssten eine De-novo-Kapitaluntergrenze von 5 Millionen US-Dollar erfüllen, die an das nominale US-BIP indexiert ist.
Inhaber hätten das Recht, spätestens innerhalb von zwei Geschäftstagen nach einer Anfrage zum Nennwert einzulösen, mit begrenzten Schutzklauseln für Prüfungen nach dem Bank Secrecy Act und für Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs eines Emittenten. Wenn die Reserven unter 1:1 fallen, müsste der Emittent dem Board innerhalb von 24 Stunden benachrichtigen und entweder die Deckung wiederherstellen oder mit der Liquidation der Reserven beginnen und Tokens zurückgeben. Emittenten müssten außerdem monatliche Berichte zur Zusammensetzung der Reserven veröffentlichen, jeweils bis spätestens mittags am letzten Tag jedes Monats, die von einer registrierten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und vom CEO und CFO zertifiziert werden.
Ein begleitender Vorschlag zu den Antragsverfahren würde verlangen, dass von dem Board beaufsichtigte Banken, die beabsichtigen, Zahlung-Stablecoins über eine Tochtergesellschaft auszugeben, einen Businessplan und Finanzinformationen einreichen müssen; außerdem würde er Verfahren für Einsprüche, Anhörungen und abschließende Feststellungen festlegen. Die Kommentierungsfrist für beide Pakete endet 60 Tage nach der Veröffentlichung im Federal Register.
Das GENIUS-Gesetz, das am 18. Juli 2025 erlassen wurde, tritt in Kraft, sobald das frühere von 18 Monaten nach Inkrafttreten oder 120 Tagen nach der Veröffentlichung der finalen umsetzenden Regeln durch die Bundesaufsichtsbehörden erreicht ist. In einer begleitenden Erklärung sagte Gouverneur Michael S. Barr, er unterstütze die Vorschläge, wolle aber weitere Arbeit leisten, bevor Stablecoins als zuverlässige Zahlungsinstrumente behandelt werden. „Stablecoins werden nur dann stabil sein, wenn sie unter einer Bandbreite von Bedingungen zuverlässig und umgehend zum Nennwert eingelöst werden können“, schrieb Barr, einschließlich „während Marktstress, wenn Druck auf den Wert selbst ansonsten liquider Staatsschulden ausgeübt werden kann.“ Außerdem wandte er sich gegen eine Regel, die die Durchsetzung durch das Board bei einem Mangel an Geldwäschebekämpfung verbieten würde, sofern die Angelegenheit nicht als „bedeutend oder systemisch“ eingestuft werde.
Emittenten und Banken, die sich für Trading, Abwicklung und Zahlungen auf Dollar-Stablecoins stützen, haben nun ein konkretes Bild von den Kapital-, Liquiditäts- und Offenlegungskosten, die die bundesstaatliche Aufsicht auferlegen würde, sofern die Entwürfe in der aktuellen Form finalisiert werden.
Der Beitrag „Der Fed-Vorschlag für 1:1-Reserven und gestaffelte Kapitalregeln für Emittenten von Zahlung-Stablecoins“ erschien zuerst bei Cryptopress.
