Die US-Notenbank hat einen neuen regulatorischen Vorschlag unterbreitet, der Kapital-, Betriebs- und Offenlegungspflichten für von ihr beaufsichtigte Emittenten von Stablecoins festlegt, im Rahmen der Umsetzung des GENIUS-Gesetzes.

Dieser Schritt erfolgt, nachdem das Gesetz bereits das Grundprinzip der 1:1 gedeckten Reserven festgeschrieben und die zulässigen Arten von Vermögenswerten definiert hat, die gehalten werden dürfen, wie etwa Bargeld, Bankeinlagen und kurzfristige US-Schatzwechsel. Die weitergehenden Details zu Kapital, Diversifizierung der Reserven und Risikomanagement wurden jedoch den föderalen Aufsichtsbehörden überlassen.

Was umfasst der Vorschlag?

Laut dem Vorschlag werden Emittenten eine kapitalbezogene Belastung tragen müssen, die mit operationellen Risiken verbunden ist, und zwar nach festgelegten Schwellenwerten:

• 2% der ersten 20 Milliarden US-Dollar an ausstehenden Stablecoins.

• 1,5% des nächsten Tranchen von 30 Milliarden US-Dollar.

• 1% für alle Beträge, die 50 Milliarden US-Dollar übersteigen.

Darüber hinaus werden zusätzliche Kapitalanforderungen vorgeschrieben, die mit Kredit- und operationellen Risiken zusammenhängen. Das bedeutet, dass die Einhaltung nicht nur von der Emissionsgröße abhängt, sondern sich auch auf die Art der Risiken erstreckt, die der Emittent trägt.

Rücknahmefrist von höchstens zwei Geschäftstagen

Zu den wichtigsten vorgeschlagenen Punkten zählt, dass Emittenten Anträge auf Rücknahme in der Regel innerhalb von zwei Geschäftstagen bearbeiten müssen. Dies spiegelt eine klare Ausrichtung wider, die Rücknahmefähigkeit von Stablecoins zu beschleunigen—ein entscheidender Faktor für das Vertrauen der Nutzer und ihre Rolle als Zahlungsmittel.

Wenn die Reserven unter das erforderliche Deckungsniveau von 1:1 fallen, muss der Emittent die Federal Reserve benachrichtigen; anschließend muss er entweder die Reserven im Rahmen eines Korrekturplans wiederaufbauen oder Vermögenswerte veräußern und die bestehenden Stablecoins zurücknehmen.

Monatliche Offenlegungen und unabhängige Prüfung

Der Vorschlag sieht außerdem ein höheres Maß an Transparenz vor: Emittenten müssen monatliche Berichte veröffentlichen, die den Umfang der ausstehenden Stablecoins, den Wert der Reserven und deren Zusammensetzung darlegen. Diese Offenlegungen müssen von einer registrierten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft werden, und sie müssen von sowohl dem CEO als auch dem CFO bestätigt werden.

Parallel dazu enthält ein separater Vorschlag für Banken, die unter der Aufsicht der Federal Reserve stehen und Stablecoins als Zahlungsmittel über Tochtergesellschaften ausgeben möchten, eine regulatorische Laufbahn. Dafür müssen ein Geschäftsplan und Finanzinformationen im Rahmen eines Genehmigungsantrags vorgelegt werden.

Wer ist betroffen? Und wie sieht der Zeitplan aus?

Die unmittelbare Wirkung trifft Stablecoin-Emittenten, die unter der Aufsicht der Federal Reserve stehen, sowie Banken, die diesen Bereich möglicherweise über Tochtergesellschaften betreten wollen. Für den Markt könnten diese Regeln die Kosten für Compliance, das Liquiditätsmanagement und die Reserven bei Emittenten innerhalb der USA neu ausrichten.

Die Vorschläge sollen 60 Tage lang zur öffentlichen Stellungnahme offen sein, nachdem sie im Federal Register veröffentlicht wurden. Das GENIUS-Gesetz soll jedoch am 18. Januar 2027 in Kraft treten—oder 120 Tage nach Veröffentlichung der endgültigen Durchführungsregeln durch die zuständigen Bundesbehörden, je nachdem, was zuerst eintritt.

Michael Barr, Mitglied des Gouverneursrats der Federal Reserve, sagte, er unterstütze den Vorschlag, wies jedoch darauf hin, dass noch weitere Arbeit nötig sei, bis Stablecoins vollständig verlässliche Zahlungsmittel sind. Außerdem forderte er eine Klarstellung der umfassenden Rücknahmerechte in der endgültigen Fassung sowie eine Überprüfung, ob der vorgeschlagene Rahmen die Risiken von Zinssätzen und Fremdwährungen ausreichend adressiert.

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