Platz-Themen hängen noch den Satz „Zentralbank Brasiliens verlangt die Meldung von 100.000 US-Dollar für Überweisungen von Self-Custody-Wallets“.

Nicht so lesen: „verboten für Self-Custody“, und auch nicht so lesen: „limitiert“. Die brasilianische Zentralbank hat gerade die BCB-Entschließung Nr. 588 veröffentlicht: Ab dem 1. Oktober müssen Aufsichtsbehörden bei virtuellen Asset-Transfers von oder in „Self-Custody-Wallets“, bei denen der Betrag einen Gegenwert von 10.000 US-Dollar erreicht oder übersteigt, eine Meldung an das COAF (Brasilianische Einheit für Finanzaufklärung) erstatten – und zwar für beide Seiten, also sowohl beim Senden als auch beim Empfangen.

Die Meldepflicht liegt auf der Börsen-Seite, nicht darin, dass man dir verbietet, deinen privaten Schlüssel zu behalten. Für Beträge unter 10.000 gibt es in den öffentlichen Unterlagen keine Vorgabe zur Zusammenrechnung.

Meine Sicht: Lass dich nicht von Schlagzeilen wie „Aufsicht wird verschärft“ zu einem Dump oder einer Short-Story hinreißen. Das ist eine Stärkung der Anti-Geldwäsche-Meldungen, kein „Tor schließen“. Erst schauen, ob es ab dem 1. Oktober wirklich zu einem echten Bank Run kommt – dann handeln; in diesem Moment jage ich keine Panik-Positionen.

#巴西央行要求申报1万美元自托管钱包转账