Die CFTC hat soeben eine überarbeitete Version der FAQ zu „tokenisierten Vermögenswerten“ veröffentlicht – und im Thema klingt es, als würde die Regulierung jetzt weit aufgehen.
Keine Sorge. Gemeint ist: Terminbörsenmakler und Clearingstellen dürfen Kundengelder in die tokenisierte Version von „Anlageklassen“ stecken, die ohnehin bereits erlaubt sind – vorausgesetzt, dass nach der Tokenisierung die rechtlichen und wirtschaftlichen Rechte so sind wie in der traditionellen Form bzw. funktional gleichwertig, und außerdem die bisherigen Regeln zu Liquidität, Verwahrung und Konzentration erfüllt werden.
Es bedeutet nicht: „Kundengelder können einfach beliebig Kryptoassets kaufen.“ Kryptoassets wie Zahlungs-Stablecoins bleiben an sich weiterhin nicht in der Liste der zulässigen Sicherheiten für nicht abgewickelte Swaps-Garantien.
Die Blockchain-Buchführung kann akzeptiert werden, aber wenn man eine öffentliche Blockchain nutzt, muss man auch dann, wenn das Netz ausfällt, die Aufzeichnungen dem Regulator vorlegen können.
Mein Fazit: Nehmt die „aktualisierte Leitlinie“ nicht als umfassende Lockerung, um jetzt Narrative-Coins zu jagen. Erst prüfen, ob sie irgendeine Asset-Klasse in die zulässige Liste aufgenommen hat, und dann schauen, ob auf dem Markt wirklich echtes Geld nachkommt. In der aktuellen Phase wird der Mainstream noch „geschliffen“ – ich folge nicht.
#CFTC更新受监管机构代币化资产指引
Keine Sorge. Gemeint ist: Terminbörsenmakler und Clearingstellen dürfen Kundengelder in die tokenisierte Version von „Anlageklassen“ stecken, die ohnehin bereits erlaubt sind – vorausgesetzt, dass nach der Tokenisierung die rechtlichen und wirtschaftlichen Rechte so sind wie in der traditionellen Form bzw. funktional gleichwertig, und außerdem die bisherigen Regeln zu Liquidität, Verwahrung und Konzentration erfüllt werden.
Es bedeutet nicht: „Kundengelder können einfach beliebig Kryptoassets kaufen.“ Kryptoassets wie Zahlungs-Stablecoins bleiben an sich weiterhin nicht in der Liste der zulässigen Sicherheiten für nicht abgewickelte Swaps-Garantien.
Die Blockchain-Buchführung kann akzeptiert werden, aber wenn man eine öffentliche Blockchain nutzt, muss man auch dann, wenn das Netz ausfällt, die Aufzeichnungen dem Regulator vorlegen können.
Mein Fazit: Nehmt die „aktualisierte Leitlinie“ nicht als umfassende Lockerung, um jetzt Narrative-Coins zu jagen. Erst prüfen, ob sie irgendeine Asset-Klasse in die zulässige Liste aufgenommen hat, und dann schauen, ob auf dem Markt wirklich echtes Geld nachkommt. In der aktuellen Phase wird der Mainstream noch „geschliffen“ – ich folge nicht.
#CFTC更新受监管机构代币化资产指引
