Hive Digital Technologies hat bei der Europäischen Kommission eine Beschwerde eingereicht, nachdem es in einem Streit über die schwedische Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) um seine zwei schwedischen Tochtergesellschaften ging. Laut ChainCatcher hat die Steuerbehörde in Schweden die Rechenzentrumsdienste der Tochtergesellschaften neu als „selbstständiges Mining“ eingestuft und die Entscheidung rückwirkend auf Geschäftstätigkeiten angewandt, die bis ins Jahr 2022 zurückreichen.

Durch die Neubewertung würde das betroffene Geschäft außerhalb des Mehrwertsteuerbereichs liegen, was dazu führen könnte, dass die Tochtergesellschaften zuvor erstattete Vorsteuer zurückzahlen müssen. Hive erklärte, dass die Tochtergesellschaften Rechenleistung im Rahmen klar definierter Kundenverträge bereitstellen und daher als steuerpflichtige Tätigkeiten behandelt werden sollten.

Ein schwedisches Gericht lehnte es ab, die Angelegenheit dem Gerichtshof der Europäischen Union vorzulegen. Hive erklärte, das Gericht habe seine Weigerung nicht begründet und nun den Streit der Europäischen Kommission vorgelegt.