#CFTC更新受监管机构代币化资产指引

Aufsichtsinstitutionen können Kundengelder in tokenisierte Versionen von Assets stecken, für die 1,25 bereits zulässig ist, und das On-Chain-Book kann als Aufsichtsprotokoll dienen. Die Voraussetzung ist sehr streng: Die Rechte müssen denen in der traditionellen Form gleichwertig sein, Liquidität/Konzentration/Laufzeit müssen die Anforderungen erfüllen und die Verwahrung muss bei einem zugelassenen Verwahrer erfolgen.

Nicht Vergebenes nicht übersehen: Wenn es nicht in der Liste der abgerechneten Swap-Margen hinterlegt ist, gelten BTC/ETH/Stablecoins weiterhin nicht als zulässige Sicherheiten. Was hinein darf, ist eine Token-Schale für „Staatsanleihen, Geldmarkt-/Govt.-Geldfonds“ – nicht irgendeine On-Chain-Münze.

Hintergrund: Der CLARITY Act wurde gerade im Senat festgezurrt; tokenisierte RWA sind ungefähr 46 Milliarden US-Dollar, wobei Fonds etwa drei Viertel ausmachen. In der Gesetzeslücke sind die Mitarbeiter-FAQs die tatsächlichen Regeln.

Meine Einschätzung: Das ist ein Ablaufkanal, kein Tor zur freien Flutung. Form folgt Substanz: Für die Anpassung von Sicherheiten an die Clearingstelle und das Cash-Management des FCM ist das wirklich praktisch. Es als „Aufsicht erlaubt Altcoin-Konten“ zu lesen, ist das falsche Dokument. Die FAQ kann zurückgenommen werden, und das Gewicht vor Gericht ist geringer als bei offiziellen Regeln. Mit den hohen Zinsen diese Woche braucht man vor allem T+0-fähige Sicherheiten – nicht Narrative.
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