#BrazilOrdersReportingOf$10KSelfCustodyTransfers
Brasilien: Meldepflicht für Self-Custody-Überweisungen über 10.000 US-Dollar hinaus
Die Zentralbank von Brasilien (BCB) hat durch die Verordnung Nr. 588 ein verpflichtendes Meldeverfahren für große Geldtransfers in Self-Custody-Wallets (Self-Custody Wallets) eingerichtet. Dies ist Teil der Stärkung des AML/CFT-Rahmens für kryptografische Vermögenswerte in Brasilien.
Wichtige Meldepflichten
· Virtual Asset Service Provider (VASPs) müssen Aktivitäten dem Ausschuss zur Überwachung von Finanzaktivitäten (COAF) melden.
· Transaktionstyp: Übertragung von virtuellen Vermögenswerten in ein Self-Custody-Wallet oder von dort.
· Schwelle: Preis einer einzelnen Transaktion von 10.000 US-Dollar oder mehr (ungefähr 51.700 brasilianische Real).
· Art der Meldung: obligatorische spezifische Meldung, und hierfür ist kein Verdacht auf Geldwäsche erforderlich.
Wichtige Daten und zugehörige Maßnahmen
· Durchsetzung: 1. Oktober 2026.
· Verzögerung um 24 Stunden: Ab Januar 2027 können Finanzinstitute unter Beschluss 584 bei Überweisungen von mehr als 10.000 US-Dollar auf ein ausländisches Plattform- oder Self-Custody-Wallet eine Sicherungssperre von höchstens 24 Stunden verhängen, jedoch ohne endgültiges Einfrieren.
· Zweck der Aufsicht: Self-Custody-Wallets können aufgrund der vollständigen Kontrolle über den privaten Schlüssel die Verfügbarkeit von Informationen zur Überwachung und Risikoüberprüfung verringern. COAF kann außerdem auf Basis der Daten eine Datenbank mit Self-Custody-Adressen aufbauen.
· Beschluss 589: Verbot von Transaktionen mit VASPs, die in Brasilien ohne Genehmigung tätig sind.
Unterschied zur Steuerberichterstattung
· Dies ist eine Meldung an COAF zur Finanzaufklärung. Zusätzlich gibt es für Steuerpflichtige eine separate steuerliche Meldepflicht gegenüber der Bundesfinanzverwaltung (Receita Federal), im Wesentlichen über das DeCripto-System.
· Individuelle Schwelle: Wenn die monatlichen Gesamtein- und -ausgänge in einer ausländischen Plattform oder einem Self-Custody-Wallet den Betrag von 35.000 brasilianischen Real übersteigen, muss dies in DeCripto selbst gemeldet werden.
· Vermögensinhaberschaft: In der jährlichen Einkommensteuererklärung muss, falls die Anschaffungskosten für irgendeine Art von Krypto-Vermögenswert 5.000 brasilianische Real übersteigen, dies im Bereich „Vermögenswerte und Rechte“ ausgewiesen werden.
Zusammenfassung: Die neuen Regeln in Brasilien verpflichten VASPs zur Meldung großer Übertragungen in Self-Custody-Wallets. Das ist eine getrennte Compliance-Anforderung neben der eigenen steuerlichen Meldung des Steuerpflichtigen.
