Die stabilencoin-Vorschläge der Fed schaffen Kapital für die Infrastruktur – nicht für die Reserve

Die US-Notenbank Federal Reserve bat am 24. September um öffentliche Stellungnahmen zu zwei Vorschlägen und legte damit ihren GENIUS-Act-Rahmen für von der Aufsicht des Boards beaufsichtigte Zahlungs-Stablecoin-Emittenten fest. Drei Dinge, die man zweimal lesen sollte.

1. Vollständige Deckung und Kapital beantworten zwei unterschiedliche Fragen. Der erste Vorschlag würde Emittenten verpflichten, ihre Stablecoins vollständig mit zulässigen Reservewerten wie kurzfristigen Schatzwechseln (Treasury Bills) und anderen hochwertig liquiden Vermögenswerten zu hinterlegen – und ergänzt dann standardisierte Kapitalanforderungen zur Abdeckung von Kredit- und operationellem Risiko. Wenn die Verbindlichkeiten wirklich passgenau gedeckt wären, bliebe nichts übrig, das man noch kapitalisieren müsste. Also ist das Kapital nicht für die Deckung gedacht, sondern für etwas anderes: für die eigene „Maschinerie“ des Emittenten.

2. Das verändert, was eine Reservebestätigung belegt. Eine Bestätigung ist ein Nachweis über die Vermögensseite zu einem Stichtag. Sie sagt nichts darüber aus, ob eine Einlösewarteschlange tatsächlich abgearbeitet werden kann. Die Offenlegung, die zu dieser Regel passt, ist operativ und nicht nur „zusammensetzungsbezogen“.

3. Der zweite Vorschlag macht die Bankausgabe zu einem Antrag: Erfordert wird unter anderem ein Geschäftsplan sowie Finanzinformationen. Ein Kapitalstandard lässt sich gestalten; eine Planprüfung nicht. Daher ist die offene Frage, was die Prüfer anfordern – und wie lange die Uhr läuft.

Stellungnahmen sind 60 Tage ab Veröffentlichung im Federal Register möglich. Achten Sie auf die Prüf- und Bewertungskriterien – nicht nur auf die Prozentsätze.

Keine Finanzberatung. Machen Sie Ihre eigene Recherche.

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