Was sich geändert hat
Die Zentralbank veröffentlichte am 23. September zwei Beschlüsse, die die Kontrolle über den Markt für virtuelle Vermögenswerte in Brasilien verschärfen: der Beschluss BCB Nr. 588 und der Nr. 589. Ab dem 1. Oktober unterliegen Übertragungen von Krypto-Assets im Wert von 10.000 US-Dollar oder mehr — in jede Richtung — unter Beteiligung selbstverwahrter Wallets einer automatischen und verpflichtenden Meldung an den Coaf, den Rat zur Kontrolle von Finanzaktivitäten.
Kein Hinweis auf Unregelmäßigkeiten erforderlich: Es reicht aus, dass der Wert die Grenze für die Meldung überschreitet. Dieselbe Regel gilt nun auch für Devisengeschäfte mit Lieferung oder Entgegennahme von Bargeld ab 10.000 US-Dollar.
Warum ist das für Nutzer mit eigener Wallet wichtig?
Eine selbstverwahrte Wallet ist eine, bei der der Nutzer die privaten Schlüssel selbst aufbewahrt — ohne dass eine Börse oder ein Institut dazwischensteht. Genau diese Art von Transaktionen machen viele, wenn sie zum Beispiel Krypto von einer Exchange nehmen und in einer Hardware-Wallet aufbewahren. Ab Oktober gerät diese Art der Überweisung über 10.000 US-Dollar automatisch ins Visier des Coaf — sowohl beim Abgang als auch beim Eingang.
Was NICHT anders wird
Es gibt kein Verbot, auf eine selbstverwahrte Wallet zu transferieren.
Die Grenze von 10.000 US-Dollar ist nur eine Meldepflicht — keine Sperre und keine Obergrenze für Transaktionen.
Der Meldepflichtige ist die Institution (die Börse oder der Dienstleister), nicht der Endnutzer.
Der Rest des regulatorischen Pakets
Die Resolution 589 erweitert außerdem, was Anbieter von Diensten für virtuelle Vermögenswerte (PSAVs) der Zentralbank (BC) melden müssen: Kontostände der Kunden, Verwahrungsdaten, Nachweise der Reserven und Volumina im Staking. Außerdem legt sie den 6. November als Datum fest, ab dem Banken und autorisierte Zahlungsinstitute nicht mehr mit PSAVs arbeiten dürfen, die keine Genehmigung der Zentralbank haben — und stärkt damit die Frist vom 1. Oktober, in der diese Unternehmen ihren Antrag auf Genehmigung formalisieren müssen.
Diese Regelungen ergänzen ein Paket, das bereits aufgebaut wurde: das Gesetz 14.478/2022, die Resolutionen 519 bis 521 (November 2025), die die Figur der PSAVs geschaffen haben, und die Resolution 584 (August 2026), die bereits eine einstweilige Zurückhaltung von bis zu 24 Stunden für bestimmte Überweisungen über 10.000 US-Dollar eingeführt hat — dieser konkrete Teil tritt erst im Januar 2027 in Kraft, zusammen mit den neuen Bestimmungen zur Datenübermittlung für die Aufsicht.
Kalender
1. Oktober 2026 — Regeln zur Kommunikation an das Coaf treten in Kraft; Frist für PSAVs, eine Genehmigung zu beantragen
6. November 2026 — autorisierte Einrichtungen dürfen nicht mehr mit PSAVs ohne Genehmigung der Zentralbank (BC) arbeiten
1. Januar 2027 — die Bestimmungen zur Datenübermittlung für die Aufsicht und die einstweilige Zurückhaltung von 24 Stunden treten in Kraft
Krypto-Regulierung in Brasilien schreitet schnell voran — es lohnt sich, genau zu beobachten, ob du Vermögenswerte zwischen einer Börse (Exchange) und einer eigenen Wallet bewegst. Folge mir hier auf Binance Square, damit du diese Änderungen nicht verpasst.
