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Das Bewahren der einzigartigen Kennzeichen ist an sich schon eine weitgehend gelöste Aufgabe; die eigentliche Hürde bei der Übertragung von tokenisierten Wertpapieren auf institutioneller Ebene liegt jedoch in allem, was damit zusammenhängt: Rechte, Pflichten und Dienstleistungen müssen bei der Übertragung des Vermögenswerts von einer Hand in die andere weiterhin bestehen bleiben. Das erklärte diese Woche ein hochrangiger Vertreter von BitGo gegenüber Investing.com.
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Eugene Har, Chief Product Officer des Digital-Asset-Infrastrukturunternehmens, sagte, die institutionelle Bereitschaft sei vom Thema Verwahrung hin zum Asset-Service übergegangen. Das liege daran, dass große Plattformen darunter die London Stock Exchange in Richtung tokenisierte Aktien vorankämen und die US-Regulierer die Tür für Handel auf der Kette geöffnet hätten.
„Das Problem der Token-Verwahrung ist schon vor einiger Zeit gelöst worden“, sagte Har. „Was aber nicht einheitlich gelöst ist, ist alles, was mit dem Token zusammenhängt: Welche Forderung er repräsentiert, wer der Verpflichtete für diese Forderung ist und ob die Forderung auch dann wirksam bleibt, wenn das Asset übertragen wird.“
Er verwies auf eine Entscheidung der US-Börsenaufsicht (SEC) vom 17.09.2024, die besage, dass sie einigen auf der Blockchain operierenden Plattformen eine bedingte und zeitlich begrenzte Ausnahme von den Anforderungen an die Registrierung als Börse gewährt, sofern der verwendete Token die gleichen Rechte wie die zugrunde liegenden ursprünglichen Aktien verkörpert, wobei eine künstliche Exponierung ausgenommen sei.
Er erklärte, dass es in Wahrheit darauf ankommt, ob es möglich ist, Dividenden auszuschütten oder eine Stimmrechtsbevollmächtigung so an einen Inhaber einer digitalen Geldbörse weiterzugeben, ob sich eine Position auf der Kette täglich gegen den Basiswert ausgleichen lässt und auf welcher Bilanz ein Asset landet, falls ein Broker ausfällt.
Zum transatlantischen Rennen sagte Har, beide Seiten seien von zwei entgegengesetzten Ausgangspunkten gestartet: Das Vereinigte Königreich habe die Infrastruktur begonnen, mit dem „Digital Securities Sandbox Fund“, der die Emission, den Handel, die Abwicklung und den Betrieb unter der Aufsicht der Bank of England und der Financial Conduct Authority teste; während „die USA auf der Handelsseite starteten“ und die Zeit nach dem Handel auf bestehenden Systemen ließen.
„Ich werde nicht sagen, dass das eine dem anderen voraus ist“, sagte er. „Beide stoßen am Ende auf dieselbe Frage: Was genau wird die ganze Nacht über ausgeglichen und wie belastbar ist diese Forderung, wenn etwas schiefläuft.“
Har wies darauf hin, dass die meisten heutigen Aktienaktivitäten immer noch eher „Hüllen“ sind: ein Token, der einen Anspruch auf eine Aktie repräsentiert, die ausgegeben und auf herkömmliche Weise gehandelt sowie abgewickelt wird. Dagegen seien tokenisierte Geldmarktfonds, Staatsanleihen und Private-Credit inzwischen in der Phase der tatsächlichen Produktion.
Was BitGo-Kunden betrifft, stellte Har fest, dass die Gespräche „viel konkreter geworden“ seien.
"Die Banken und Vermögensverwalter schauen darauf, wie sich Krypto-Assets, Stablecoins und tokenisierte Wertpapiere verwahren und nutzen lassen, ohne für jedes davon ein eigenes Betriebsmodell aufbauen zu müssen" sagte.
„Außerdem werfen sie detailliertere Fragen auf, wo das Asset aufbewahrt werden kann, wer es übertragen darf, welche Compliance-Vorgaben gelten und wie es abgewickelt wird. Institutionen interessieren sich für Tokenisierung, aber sie wollen, dass sie in dieselben Risiko-, Compliance- und Betriebsstandards fällt, die sie auch in anderen Bereichen anwenden.“$NVDA.US


