In der Türkei wurden weitere 1070 Personen entdeckt, die den Angaben der Ermittlungen zufolge die Staatsbürgerschaft des Landes über fingierte Immobiliengeschäfte erhalten haben. Dies ist bereits die zweite große Welle von Ermittlungen zu Betrugsschemata, bei denen die Staatsbürgerschaft durch Investitionen in Wohnraum erlangt wird.
Über eine neue Operation am 21. September informierte der Justizminister der Türkei, Aykın Gürlek, berichtet Open4Business.
Die Ermittlungen werden von der Generalstaatsanwaltschaft Istanbul gemeinsam mit Einheiten der Polizei zur Bekämpfung der illegalen Migration geführt.
Die Ermittler prüften Immobilienvereinbarungen, die über die Unternehmen Gül İnşaat, Beyaz İnşaat und LİV İnşaat abgeschlossen wurden. Die Überprüfung umfasste Verkäufe an 734 ausländische Staatsangehörige; dabei wurden 274 Vereinbarungen als fingiert oder verdächtig eingestuft. Der Gesamtwert der Transaktionen überstieg 3,5 Milliarden türkische Lira bzw. etwa 72 Millionen US-Dollar.
Nach Angaben des Innenministeriums der Türkei waren unter 1070 Personen, die im Rahmen dieser Abkommen die Staatsbürgerschaft erhielten, unmittelbar Investoren 263 Personen, weitere 807 – Mitglieder ihrer Familien. Von ihnen erhielten 1015 Personen die Staatsbürgerschaft gleichzeitig mit der Hauptentscheidung, weitere 55 Kinder später. Außerdem wurden 11 Personen festgestellt, bei denen das Verfahren zur Erlangung der Staatsbürgerschaft noch andauerte.
Im Rahmen der Operation wurden gerichtliche Maßnahmen gegen 2011 Immobilienobjekte, ein Hotel, 86 Autos, zwei Yachten und 42 Bankkonten angewandt. In 30 Unternehmen wurden staatliche Treuhänder eingesetzt. Gegen 88 Verdächtige wurden verfahrensrechtliche Schritte eingeleitet; Dutzende Personen wurden festgenommen.
Dies ist bereits die zweite Welle der Ermittlungen. Die erste große Operation fand am 4. August 2026 statt. Damals stellte die Untersuchung fest, dass die türkische Staatsbürgerschaft mit Hilfe künstlich überhöhter Bewertungsberichte und fingierter Immobilienverkäufe an weitere 687 Personen verliehen wurde. Die Staatsanwaltschaft leitete ein Verfahren zur Annullierung ihrer Staatsbürgerschaft ein.
In diesem Fall bewerteten die Behörden das Volumen der Investitionen, die tatsächlich nicht in die Türkei geflossen seien, auf ungefähr 2,5 Milliarden Lira.
Somit geht es in den beiden letzten Istanbul-Ermittlungen bereits mindestens um 1757 Fälle der Erlangung der Staatsbürgerschaft im Zusammenhang mit verdächtigen Immobiliengeschäften – wenn man 687 Personen aus der ersten Welle und 1070 Personen aus der zweiten zusammenrechnet. Dabei beziehen sich diese beiden Zahlen auf konkrete strafrechtliche Ermittlungen und decken nicht alle Überprüfungen der investitionsbasierten Staatsbürgerschaft im Land ab.
Das türkische Innenministerium veröffentlichte zugleich zum ersten Mal eine umfassendere Statistik zur Überprüfung der Staatsbürgerschaft, die über Investitionsprogramme erlangt worden war. Den Angaben der Behörde zufolge wurden bis zum 21. September Entscheidungen über den Erwerb der Staatsbürgerschaft bei 5391 Personen aufgehoben – einschließlich Investoren und Familienangehörigen. Bei weiteren 743 Personen wurde die Staatsbürgerschaft nach ihrer Zuerkennung widerrufen, unter anderem aus Gründen, die mit öffentlicher Ordnung und nationaler Sicherheit zusammenhingen. Insgesamt geht es um 6134 Personen.
Seit dem 11. Februar 2026 wurden die Entscheidungen über die Verleihung der Staatsbürgerschaft für 1393 Personen, die mit 458 Investoren in Verbindung standen, gesondert aufgehoben; dabei wurden die Dokumente über die Erfüllung der Investitionsanforderungen für die festgelegten Bedingungen annulliert. Bei weiteren sieben Personen wurde die Staatsbürgerschaft aus Gründen der nationalen Sicherheit und der öffentlichen Ordnung widerrufen.
Die türkischen Behörden veröffentlichten keine Aufschlüsselung der 1070 in der laufenden Untersuchung erfassten Personen nach Staatsangehörigkeit der Herkunftsländer. Auch für die 687 Personen, die im August ermittelt wurden, wurde keine vergleichbare offizielle Aufschlüsselung veröffentlicht.
Daher werden Berichte über das Überwiegen von Russen, Iranern, Bürgern von Ländern des Nahen Ostens oder anderen Nationalitäten in diesen konkreten Fällen derzeit nicht durch offizielle Unterlagen bestätigt.
Das von den Strafverfolgungsbehörden untersuchte Schema beruhte auf einer fingierten oder überhöhten Bewertung von Immobilien sowie auf der Imitation der erforderlichen Finanztransaktionen. In einigen Fällen wurde eine Immobilie mit einem deutlich geringeren realen Wert in den Dokumenten erheblich teurer angesetzt, um die formalen Anforderungen des Staatsbürgerschaftsprogramms gegen Investitionen zu erfüllen.
Die Türkei erlaubt ausländischen Investoren, insbesondere bei Erwerb von Immobilien im Wert von mindestens 400.000 US-Dollar, eine Staatsbürgerschaft zu beantragen. Dabei muss das Objekt den festgelegten Anforderungen entsprechen, und die Investition sowie die Mittelbewegungen werden von staatlichen Stellen überprüft.

