SECs Innovationsausnahme: Compliance-Plattformen können Tokenisieren von echten Rechten an börsennotierten US-Aktien ermöglichen, die dann On-Chain gehandelt werden – und zwar nicht die zuvor gemeinte „normale“ Tokenisierung von Aktien.

Hierbei müssen die unter die Innovationsausnahme fallenden Token über alle Aktionärsrechte einer gewöhnlichen Aktie verfügen; das zugehörige börsennotierte Unternehmen muss informiert sein und ein Vetorecht haben; es ist nur der Handel über genehmigte Wallet-Adressen zulässig; sobald die Aktie an der Nasdaq oder der NYSE delistet wird, muss auch die entsprechende Token-Version den Handel synchron einstellen; der Smart-Contract-Code muss offengelegt werden, damit Aufsichtsbehörden und Investoren ihn prüfen können.

Das ist der Ausgangspunkt für die echte Verschmelzung von traditionellen Wertpapieren und der Blockchain. Sobald US-Aktien erfolgreich nach diesem Modell laufen, werden nach und nach auch Anleihen und verschiedenste Vermögenswerte tokenisiert; möglicherweise werden die Regeln für den globalen Handel mit Vermögenswerten neu strukturiert.