Dies ist eine allgemeine Mitteilung. Die hier genannten Produkte und Dienstleistungen treffen möglicherweise nicht auf Ihr Gebiet zu.
Liebe Nutzer:
Um die Kontostruktur der Nutzer zu vereinfachen und das Erlebnis im Asset-Management zu verbessern, wird Binance ab dem 29.09.2026 schrittweise Krypto-Assets aus dem Funding-Konto der Nutzer auf das Spot-Konto migrieren. Die Migration wird voraussichtlich bis Januar 2027 dauern; das genaue Datum wird gesondert mitgeteilt. Nach Abschluss der Migrationsphase wird das Funding-Konto in das Aktienkonto umbenannt (Stocks Account) und ausschließlich für die Abrechnung von Aktien- und Aktienoptions-Trades verwendet.
Details zur Migration:
Ab dem 29.09.2026 wird das Funding-Konto keine On-Chain-Einzahlungen mehr unterstützen. Nutzer können das Aktienkonto für Aktien- und Aktienoptions-Trading verwenden; es werden 6 Abrechnungstokens unterstützt (USD, USDC, USDT, USD1, U, BNB).
Das Funding-Konto wird im Januar 2027 in „Aktienkonto“ umbenannt; das genaue Datum wird gesondert mitgeteilt. Nach der Umbenennung können Nutzer weiterhin die oben genannten 6 Tokens über das Aktienkonto kaufen. Das Ein- und Auszahlen anderer Krypto-Assets erfolgt ausschließlich über das Spot-Konto.
Im Funding-Konto wird eine Schaltfläche „One-Click-Migration“ hinzugefügt, mit der Nutzer ihre Krypto-Assets aktiv auf das Spot-Konto migrieren können.
Nicht aktiv migrierte Assets werden ab Januar 2027 automatisch in Chargen durch das Binance-System auf das Spot-Konto migriert. Es ist keine manuelle Aktion erforderlich; der Gesamtwert des Vermögens der Nutzer bleibt unverändert.
Bitte beachten Sie:
Wir empfehlen den Nutzern, die Binance-iOS- oder Android-App auf die neueste Version zu aktualisieren, um die Funktion „One-Click-Migration“ zur aktiven Migration des Funding umzusetzen. Ältere App-Versionen unterstützen „One-Click-Migration“ nicht. Nutzer können das Funding nicht aktiv migrieren; das System führt die Migration ab Januar 2027 automatisch durch.
Die Migration wirkt sich nicht auf den Gesamtwert der Vermögenswerte der Nutzer und die Kontosicherheit aus.
Historische Transaktionsaufzeichnungen vor und nach der Migration bleiben mit dem ursprünglichen Label „Funding-Konto“ erhalten und werden nicht geändert.
Zu Alpha 2.0:
Ab dem 29.09.2026 werden die Stablecoins, die beim Kauf und Verkauf von Alpha-Tokens für Limit-Orders auf Binance Alpha 2.0 verwendet werden, vom Alpha-Konto des Nutzers abgezogen und auf das Alpha-Konto eingezahlt.
Auch die Rückerstattungen aus dem Limit Order Liquidity Providers Program (Programm für Liquiditätsanbieter bei Limitaufträgen) werden auf das Alpha-Konto der Nutzer eingezahlt.
Ab dem 29.09.2026 werden über die Binance Card und Geschenkkarten erhaltene Vermögenswerte auf das Spot-Konto der Nutzer eingezahlt.
Zu Binance Pay (Pay)
Ab dem 29.09.2026 werden über Binance Pay erhaltene Vermögenswerte auf das Spot-Konto der Nutzer eingezahlt.
Vermögenswerte im Aktienkonto werden nicht für Pay-Abbuchungen verwendet.
Vermögenswerte im Funding-Konto können vorübergehend weiterhin für Binance-Pay-Transaktionen verwendet werden. Vor der Umbenennung in das Aktienkonto ist das Funding-Konto jedoch nicht mehr als Zahlungsquelle verfügbar.
Nachdem das Funding-Konto als Zahlungsquelle entfernt wurde, werden nur mit dem Funding-Konto bezahlte regelmäßige Versandpläne nicht mehr ausgeführt. Nutzer müssen den regelmäßigen Versandplan neu einrichten und eine andere Zahlungsquelle auswählen.
Zu Instant Buy/Sell (Convert):
Limitaufträge (inkl. TPSL):
Vorhandene, nicht ausgeführte Limitaufträge, deren Vermögenswerte auf dem Funding-Konto eingefroren sind, verbleiben weiterhin im eingefrorenen Zustand. Nach dem 29.09.2026 werden diese Aufträge dem Spot-Konto gutgeschrieben (abgerechnet).
Abgelaufene Limitaufträge: Ihre Vermögenswerte werden dem Spot-Konto gutgeschrieben (abgerechnet).
Am 29.09.2026 oder danach neu erstellte Limitaufträge werden ausschließlich im Spot-Konto eingefroren und abgerechnet.
DCA-Aufträge (Sparpläne):
Ab dem 29.09.2026 werden alle DCA-Aufträge dem Spot-Konto oder dem Vermögensverwaltungskonto gutgeschrieben (abgerechnet). Bei Fehlschlagen von DCA-Aufträgen wird die Rückerstattung auf das Spot-Konto zurückgebucht.
Wir empfehlen den Nutzern, die Kontowahl von „Funding-Konto“ auf „Spot-Konto“ zu aktualisieren, um den reibungslosen Betrieb des Plans sicherzustellen.
Zur API-Integration:
Wir empfehlen den Nutzern, die Konto-Referenzen in der API von Funding auf Spot zu ändern, um diese Migration zu unterstützen.
Zu C2C:
Ab dem 29.09.2026 verwenden C2C-Nutzer (ohne Werbeeinträge in den letzten 3 Monaten oder nicht im Händlerstatus) nach dem Aktualisieren der Binance-App auf die neueste Version das Spot-Konto als standardmäßige Geldquelle für Kauf- und Verkaufsaufträge.
Von jetzt an bis einschließlich Dezember 2026 werden C2C-Werbetreibende weiterhin das Funding-Konto als standardmäßige Geldquelle für alle C2C-Aktivitäten verwenden (einschließlich Veröffentlichung von Anzeigen, Händler-Kaution, eingehängte Aufträge und ausgeführte Orders). Nutzer, die neue Anzeigen veröffentlichen, verwenden vorübergehend ebenfalls das Funding-Konto als standardmäßige Geldquelle.
Ab Dezember 2026 führt Binance ein komplett neues, C2C-spezifisches Konto für Werbetreibende ein. Werbetreibende müssen anzeigenbezogene Vermögenswerte vom Funding-Konto auf das neue, C2C-spezifische Konto migrieren.
Nach Januar 2027 werden Anzeigen, die nicht in das C2C-spezifische Konto migriert wurden, automatisch deaktiviert.
Die englische Originalversion der Mitteilung kann sich von der Übersetzung unterscheiden. Falls es Unterschiede gibt, beachten Sie bitte die englische Originalversion, um die aktuellsten oder genauesten Informationen zu erhalten.
Weitere Informationen:
Häufige Fragen zur Migration vom Funding-Konto zum Spot-Konto
Vielen Dank für Ihre Unterstützung von Binance!
Das Binance-Team
23.09.2026
Hinweis: Diese Mitteilung wurde am 29.09.2026 aktualisiert, um klarzustellen, welche C2C-Nutzer betroffen sind: Nutzer ohne Werbeeinträge oder ohne Händlerstatus in den letzten 3 Monaten (zuvor lautete die Formulierung „ohne Werbeeinträge oder ohne Händlerstatus“).
