CFTC-Mitarbeiter ziehen eine Linie unter „Mention Markets“

Die Abteilung für Marktaufsicht der CFTC hat am Dienstag eine Mitarbeiterberatung herausgegeben, in der es um Ereignisverträge geht, die sich danach richten, ob eine benannte Person ein bestimmtes Wort sagt, irgendwo auftaucht oder mit jemandem interagiert. Die Mitarbeiter erklärten, dass solche Verträge nur in begrenzten Fällen gelistet werden können.

Drei Punkte, die man auseinanderhalten sollte.

1. Die genannte Sorge betrifft nicht die Datenqualität. Es geht darum, dass die Abwicklung „von dem diskreten Verhalten einer Person abhängt, das weder unabhängig generiert noch extern verifizierbar ist“. Das ist ein Test dafür, woher ein Ergebnis stammt, nicht dafür, ob es danach gemessen werden kann.

2. Die Beweislast liegt beim Handelsplatz. Börsen müssen darlegen, dass ein Vertrag nicht ohne Weiteres manipulierbar ist, unter Abwägung von Aufsichtsmechanismen, ob die Kriterien der Abwicklung unabhängig verifizierbar sind, dem externen Druck auf die betroffene Person und den eigenen externen Verpflichtungen der betroffenen Person.

3. Ein Markt, der sein eigenes Ereignis zur Abwicklung erreichen kann, hört auf, eine Messung davon zu sein. Das ist das Problem, um das die Oracle-Design-Community seit Jahren kreist – und hier ist es in die Listungsvorgaben derselben Behörde geschrieben, die auch die Regeln zur Krypto-Marktstruktur entwirft.

Worauf zu achten ist: ob diese vier Faktoren in der Formulierung von Listungen über Ereignisverträge hinaus auftauchen.

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