Gerade zwei Aussagen aufeinander abgestimmt: Nicht einfach das heute Morgen wiederholen – „tokenisierte US-Aktien-Immobilien im nächsten Quartal“ –, diesmal spricht Lindman über eine andere Linie: Regeln für Krypto-Custody (Verwahrung).

Taylor Lindman, Chief Legal Counsel der Krypto-Arbeitsgruppe der SEC, erklärte bei einer Veranstaltung in Washington, dass das Gremium die Vorschriften für die Verwahrung von Krypto-Assets vorantreibt. Entsprechende Entwürfe wurden dem Office of Management and Budget (OMB) zur Prüfung vorgelegt; der Anwendungsbereich umfasst Investmentgesellschaften und Broker-Händler. In der Abstimmung will man zunächst zwei Punkte klarstellen: Wie Broker-Händler nicht-wertpapierartige Krypto-Assets halten, ohne noch eine zusätzliche Schicht einer speziellen Registrierung zu benötigen; und ob Anlageberater die Vermögenswerte ihrer Kunden bei Institutionen wie staatlich gecharterten Trusts ablegen dürfen.

Nachdem das OMB die Prüfung abgeschlossen hat, wird die SEC erst offiziell nach außen gehen und Stellungnahmen von der Branche und der Öffentlichkeit einholen – das ist noch nicht die endgültige Regel und tritt auch nicht sofort in Kraft.

Unabhängige Gegenprüfung: Odaily-Kurzinfo 519642 und ChainCatcher 2291570 berichten inhaltlich übereinstimmend, ohne konkrete Börsen namentlich zu nennen. Abgebildet sind die regulatorischen Kernpunkte zur Veranschaulichung – kein Dokumentenscreenshot und keine Kursgrafik.

Datenstand: 2026-09-22 (Datum der Stellungnahme; Odaily 519642 / ChainCatcher 2291570)
Nur zur Informationsweitergabe, keine Anlageberatung.
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