Laut Sina Finance erklärte die Börse Istanbul, dass ab dem 22. September Leerverkaufsgeschäfte mit Bestandteilen des BIST-50-Index bis auf Weiteres einer Up-Tick-Regel unterliegen. Leerverkaufsaufträge müssen zu einem Preis ausgeführt werden, der über dem zuletzt gehandelten Preis liegt, und falls der zuletzt gehandelte Preis bereits über dem vorherigen Handel liegt, gilt diese Bestimmung nicht. Unter der Regel werden als Leerverkaufsgeschäfte auch Intraday-Positionen eingestuft, die durch einen Verkauf eröffnet und später geschlossen werden, und Anleger sowie Institutionen müssen bei der Übermittlung solcher Aufträge die Option für Leerverkäufe auswählen.