Offenbarte Unterlagen des Legislativen- und Ermittlungsbüros der Nationalversammlung Südkoreas zeigen, dass die Aktientausch-Transaktion zwischen Dunamu, dem Mutterunternehmen von Upbit, und einer NAVER-nahen Tochtergesellschaft möglicherweise gleichzeitig die Mindesteigentumsquotenanforderungen für Tochtergesellschaften erfüllen muss, die durch das Gesetz über den fairen Handel festgelegt sind, sowie die Eigentumsobergrenze für Großaktionäre von Plattformen für den Handel mit virtuellen Vermögenswerten. Wenn NAVER Pay später zu einer Holdinggesellschaft wird und die Handelsplattform in ihre Tochtergesellschaften einbindet, könnte es sein, dass NAVER seine Governance-Struktur anpassen muss. Das Gesetz über den fairen Handel in Südkorea sieht vor, dass die Beteiligungsquote einer Holdinggesellschaft an börsennotierten Tochtergesellschaften nicht weniger als 30% betragen darf und für nicht börsennotierte Tochtergesellschaften nicht weniger als 50%; die Beteiligungsquote für Venture-Capital-Holdinggesellschaften darf nicht weniger als 20% betragen. [Odaily]