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Canary-Files: Zweite Änderung der Second Amendment für den gestaketen SEI-ETF
Canary Capital hat eine zweite Änderung der S-1-Registrierungserklärung für seinen geplanten Canary Staked SEI ETF eingereicht und dabei wichtige Details zur Staking-Strategie des Fonds aktualisiert. Die neueste Einreichung legt fest, dass etwa 90 % der SEI-Bestände des ETF zum Staking zugewiesen werden könnten. �
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Die Änderung verändert zudem die geplante Verwahrstruktur: BitGo Trust Company wird zum alleinigen Verwahrer, statt der zuvor offengelegten Kombination aus BitGo und Coinbase Custody. Der ETF soll an der Cboe BZX gehandelt werden, obwohl sein Ticker und sein Starttermin weiterhin unbestimmt sind. �
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Die Entwicklung ist bemerkenswert, weil Staking es dem Fonds potenziell ermöglichen würde, zusätzliche Erträge aus seinen zugrunde liegenden SEI-Beständen zu generieren, statt lediglich den SEI-Preis nachzubilden. Allerdings ist weiterhin eine Genehmigung durch die SEC erforderlich, und die Einreichung allein garantiert nicht, dass der ETF mit dem Handel beginnen wird. �
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Aus den Unterlagen der SEC geht hervor, dass der frühere Vorschlag für den Canary Staked SEI ETF anschließend am 9. März 2026 zurückgezogen wurde, wodurch die aktuelle geänderte Einreichung zu einer wichtigen Entwicklung in Canarys fortgesetzten Bemühungen wird, ein gestaktes SEI-Investmentprodukt auf den US-Markt zu bringen. �
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