ZETA-Umzug zu Solana ist genehmigt – braucht man jetzt bewegte Coins?

Aktuell besteht kein Bedarf, aufgrund dieser Abstimmung proaktiv Coins umzuziehen. Genehmigt wurde die Migrationsrichtung, nicht ein sofortiges Abschalten des Netzwerks oder eine unmittelbare Freischaltung/Claim-Auslösung. Inhaber sollten zuerst prüfen, auf welcher Kette sich ihre Assets befinden und bei welchem Anbieter sie verwahrt werden – und nicht blind den Links folgen, die mit „sofort Coins tauschen“ werben.

Der ZetaChain-Vorschlag Nr. 68, der am 20. September endete, zeigt on-chain bereits „angenommen“. Der Plan sieht vor, das native ZETA im Verhältnis 1:1 nach Solana zu migrieren, wobei Name und gesamte Gesamtversorgung erhalten bleiben. Snapshot, Chain-Stop, Claim-Prozess und Daten müssen jedoch noch durch einen zweiten Vorschlag präzisiert und ebenfalls genehmigt werden. Im offiziellen Text steht ausdrücklich: Diese Abstimmung selbst stoppt das Netzwerk nicht, erstellt keinen Snapshot und verändert keine Guthaben.

Das ist keine zusätzliche Brücke für ein bestehendes L1, sondern die Vorbereitung darauf, ein eigenständiges L1 dann zu beenden, nachdem Inhaber und Cross-Chain-Assets abgezogen wurden. Sobald die Richtung umgesetzt ist, ändern sich Netzwerk, Verifizierungsmechanismen und die Wege zur Asset-Operation für die Nutzer. „1:1“ bezieht sich auf die Anzahl der Token, und es gibt keine Zusage, dass Marktpreis oder Liquidität unverändert bleiben.

Allerdings gibt es auch Genauigkeitsgrenzen beim „Beibehalten der Menge“: Der Vorschlag sieht vor, dass von 18 Dezimalstellen auf 9 Dezimalstellen umgerechnet und dabei abgerundet wird. Der offizielle Blog stellt außerdem klar: Dieser Vorschlag betrifft nicht ZETA auf Ethereum und BSC. Daher können gleichnamige Assets nicht ohne Unterscheidung über dasselbe Vorgehen in allen Netzwerken „nach Schema F“ gehandhabt werden. Auch ein Austausch über Börsen muss erst von den jeweiligen Plattformen bestätigt werden; man darf nicht davon ausgehen, dass alles automatisch erledigt wird.

In der kommenden Woche liegt der Fokus vor allem auf dem zweiten Vorschlag, Mitteilungen der Börsen sowie den Zeitfenstern für den Exit von Cross-Chain-Assets. Bis es keine offiziellen Regelungen gibt, überweist keine Coins an unbekannte Adressen, gebt keine Seed-Phrases weiter und unterschreibt keine Migrationsberechtigungen mit unklarem Ursprung. Erst wenn die zweite Abstimmung durch ist, der Audit- und Snapshot-Plan veröffentlicht wurde und die Abläufe der verwendeten Plattformen überprüfbar sind, sollte man in eine Migration nach Regeln einsteigen. Falls der offizielle Betreiber bestätigt, dass der Service unterbrochen wird, oder wenn eine nahe Exit-Frist bekanntgegeben wird, sollte man die Dringlichkeit entsprechend erhöhen. Stand am Morgen des 21. September: Eine Bestätigung des Migrations-Enddatums konnte noch nicht verifiziert werden.

#ZETA #Solana #Assetsicherheit