SEC gibt tokenisierte Aktien frei: Pilotprojekt

Die SEC bringt eine „Innovationsausnahme“ heraus: Sie erlaubt tokenisierte Wertpapiere, die die Voraussetzungen erfüllen, an öffentlichen Ketten zu handeln, und bezieht sich dabei auf echte tokenisierte US-Aktien. Zudem gewährt sie AMM-Liquiditätsanbietern eine befristete behördliche Ausnahme, die fünf Jahre gilt. Die Markteinschätzung fällt tendenziell positiv aus. Die profitieren­den Bereiche sind nicht auf einzelne Token beschränkt, sondern auf RWA, regulierte Handelsplattformen, Verwahrung, Sicherheit und Sicherheits-Audits sowie On-Chain-Abwicklungs-Infrastruktur. Entscheidend ist, dass diesmal synthetische Aktien ausgeschlossen wurden, die keine Aktionärsrechte haben. Stattdessen müssen Inhaber über Rechte wie Dividenden und Stimmrechte verfügen; außerdem kann der Emittent Einspruch einlegen. Für Trader rückt als Nächstes vor allem in den Fokus, welche Plattformen als Erste umsetzen, ob echte Handelsvolumina tatsächlich anziehen, und ob öffentliche Ketten und RWA-Projekte zusätzliches Kapital abgreifen können.

Quelle: Decrypt

Abbildung 1: SEC gibt tokenisierte Aktien frei – Pilotprojekt · Info-Highlights
Bildquelle: https://decrypt.co/378619/morning-minute-sec-approves-innovation-exemption-moving-tokenized-stocks-forward