Ein Blick auf das Fazit: Die US-Börsenaufsicht SEC hat am 2026-09-17 die „Innovation Exemption“ eingeführt – eine fünfjährige, bedingt offene Tür für tokenisierte US-Aktienhandelsplätze, jedoch ohne die Regeln dauerhaft zu ändern.
Laut der Berichterstattung von Reuters an diesem Tag: Für die Zulassungskriterien passende Tokenized Securities Venues (TSV) können tokenisierte Aktien in einem lizenzpflichtigen AMM-/Liquiditätspool handeln und dabei unter bestimmten Bedingungen von der Einstufung als „Börse“ ausgenommen sein; Liquiditätsanbieter, die eigenes Kapital in den Pool einbringen, sind unter bestimmten Bedingungen ebenfalls von einer „Broker“-Registrierung ausgenommen. Die Tokens müssen reale Eigentumsrechte anweisen (einschließlich Dividenden, Stimmrechten); synthetische Exposure-Produkte sind nicht erfasst. Dritte müssen vor der Tokenisierung der Aktien eines Unternehmens den Emittenten benachrichtigen, und der Emittent kann Widerspruch einlegen.
Unabhängige Zweitprüfung: In einem zeitgleichen Cointelegraph-Artikel wird das gleiche Verständnis vertreten – betont wird, dass es sich um einen kontrollierten Rahmen handelt, mit Bedingungen wie Transparenz der Trades, Buchhaltung sowie technischer Sicherheit, und zudem gibt es Limits für Zielgröße und -umfang. SEC-Kommissar Mark Uyeda sagte, dass das Gremium diese Punkte als Grundlage dafür heranziehen werde, um den Handel von Wertpapieren auf der Blockchain und die nachgelagerten Schritte der Regelsetzung zu bewerten. In öffentlich zugänglichen Unterlagen wird außerdem Exchange Act Release No. 34-106402 zitiert.
Abbildung: schematische Darstellung der selbst erstellten regulatorischen Kernpunkte (Screenshot einer inoffiziellen Vorlage).
Datenstand: 2026-09-17 (Reuters-/Cointelegraph-Berichtstag)
Nur zur Informationsweitergabe, keine Anlageberatung.
#SEC #监管
Laut der Berichterstattung von Reuters an diesem Tag: Für die Zulassungskriterien passende Tokenized Securities Venues (TSV) können tokenisierte Aktien in einem lizenzpflichtigen AMM-/Liquiditätspool handeln und dabei unter bestimmten Bedingungen von der Einstufung als „Börse“ ausgenommen sein; Liquiditätsanbieter, die eigenes Kapital in den Pool einbringen, sind unter bestimmten Bedingungen ebenfalls von einer „Broker“-Registrierung ausgenommen. Die Tokens müssen reale Eigentumsrechte anweisen (einschließlich Dividenden, Stimmrechten); synthetische Exposure-Produkte sind nicht erfasst. Dritte müssen vor der Tokenisierung der Aktien eines Unternehmens den Emittenten benachrichtigen, und der Emittent kann Widerspruch einlegen.
Unabhängige Zweitprüfung: In einem zeitgleichen Cointelegraph-Artikel wird das gleiche Verständnis vertreten – betont wird, dass es sich um einen kontrollierten Rahmen handelt, mit Bedingungen wie Transparenz der Trades, Buchhaltung sowie technischer Sicherheit, und zudem gibt es Limits für Zielgröße und -umfang. SEC-Kommissar Mark Uyeda sagte, dass das Gremium diese Punkte als Grundlage dafür heranziehen werde, um den Handel von Wertpapieren auf der Blockchain und die nachgelagerten Schritte der Regelsetzung zu bewerten. In öffentlich zugänglichen Unterlagen wird außerdem Exchange Act Release No. 34-106402 zitiert.
Abbildung: schematische Darstellung der selbst erstellten regulatorischen Kernpunkte (Screenshot einer inoffiziellen Vorlage).
Datenstand: 2026-09-17 (Reuters-/Cointelegraph-Berichtstag)
Nur zur Informationsweitergabe, keine Anlageberatung.
#SEC #监管
