SEC gewährt Innovationserlaubnis für tokenisierte Aktien ✨
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Die US-Börsenaufsicht (U.S. Securities and Exchange Commission) hat eine vorübergehende „Innovation Exemption“ erlassen, um den Handel von tokenisierten NMS-Aktien auf der Blockchain zu erleichtern.

Die Erleichterung erlaubt bestimmten Plattformen für Tokenisierte Wertpapiere (Tokenized Securities Venues, TSVs), genehmigte (permissioned) automatisierte Market-Maker- (AMM-) Liquiditätspools für tokenisierte Aktien zu betreiben, während sie von der vollständigen „Börse“-Definition gemäß dem Exchange Act ausgenommen werden. Bestimmte Liquiditätsanbieter erhalten zudem eine bedingte Entlastung von den Anforderungen zur Händlerregistrierung.

👉 Zu den wichtigsten Merkmalen gehören:
- Vorübergehend (bis zu fünf Jahre)
- Bedingte Schutzmaßnahmen für Anlegerschutz und Marktintegrität
- Fokus auf tokenisierte Versionen bereits gelisteter Aktien, die die traditionellen Rechte bewahren (Dividenden, Stimmrechte usw.)
- Emittenten können widersprechen (opt out)

Der Schritt ist als kontrollierte Brücke gedacht, um Daten zu sammeln und künftige dauerhafte Regelungen für den Handel mit On-Chain-Wertpapieren vorzubereiten.

Ein bedeutender Schritt, um tokenisierte Aktien in den US-Regulierungsrahmen zu bringen.

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