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SEC bringt Schwergewichte auf den Weg: „Innovations-Ausnahme“ offiziell umgesetzt! Die USA eröffnen den rechtskonformen, tokenisierten Aktien-Spot-Handel on-chain

Nachdem im US-Senat die Abstimmung zum „CLARITY Act“ gescheitert und die Gesetzesinitiative ins Stocken geraten war, greift die SEC selbst ein, um nachzusteuern. SEC-Chefin Paul Atkins hat die Innovations-Ausnahmeregelung offiziell verkündet: Innerhalb der bestehenden gesetzlichen Befugnisse wird ein wegweisendes Regulierungsmodell umgesetzt, das den Weg für rechtskonformen tokenisierten Aktienhandel on-chain freimacht und die USA ihren traditionellen Kapitalmarkt konsequent in das digitale Zeitalter überführen lässt.

Diese Befreiung stützt sich auf die rechtskonforme Ermächtigung des „Securities Exchange Act“. Es werden zwei Kategorien vorübergehender, bedingter Regulierungs-Ausnahmen eingerichtet, um Compliance-Hürden für den Handel von Wertpapieren on-chain präzise zu durchbrechen:
1. Ausnahmeregelung für Handelsplätze für tokenisierte Wertpapiere (TSV) – höhere Hürden für den traditionellen Begriff „Börse“ entfallen
2. Ausnahmeregelung für Anbieter von konformer Liquidität – Einschränkungen für traditionelle „Wertpapierhändler“ entfallen

Gleichzeitig stellt die SEC klar: Gegen Betrug und gegen Kursmanipulation gerichtete bundesrechtliche Wertpapierbestimmungen gelten vollständig, ohne jede Ausnahme beim Handel on-chain – kein Raum für regulatorisches Arbitrage.

Strenge Regeln für den Marktzugang des Anlegerschutzes (zentrale regulatorische Leitplanken)

✅ Alle Handelsplattformen müssen US-amerikanische Inlands-Subjekte sein und die OFAC-Sanktions-Compliance strikt einhalten
✅ Zulassung im Lizenzverfahren: Nur nachweislich konforme, qualifizierte Teilnehmer dürfen handeln
✅ Vollständiges Verbot synthetischer Assets – ausschließlich reale Basiswerte als tokenisierte US-Aktien
✅ Tokenisierte Aktien müssen echte Anteile repräsentieren: Inhaber erhalten vollständig klassische Aktionärsrechte wie Dividenden und Stimmrechte
✅ Die Emittenten von Aktien verfügen über ein letztes Vetorecht und können nach eigenem Ermessen verhindern, dass ihre Wertpapiere überhaupt on-chain gelistet werden

SEC „Official Statement“: Übergangspilot, Aufbau einer langfristigen, wirksamen Aufsicht

Atkins betont, dass diese Befreiung keine dauerhafte Festschreibung der Regeln darstellt, sondern ein phasenweiser Innovations-Testlauf ist.

Die SEC wird die Entwicklung des Markts für tokenisierte Wertpapiere on-chain fortlaufend überwachen – unter anderem durch Praxis im laufenden Markt und durch die öffentliche Einholung von Branchenmeinungen. Danach sollen langfristige, standardisierte und an die digitale Ära angepasste offizielle Regulierungsrechtsakte umgesetzt werden.

Kernfazit

Wenn der Gesetzgebungsprozess im Kongress ins Stocken gerät und eine Regulierungslücke entsteht, bricht die SEC die Blockade direkt auf administrativem Weg.
Die USA entschlüsseln offiziell den legalen, konformen und regulierten Handel tokenisierter Aktien on-chain – die traditionellen US-Aktienmärkte werden endgültig mit der Blockchain durchgängig verbunden. Das ist ein Meilensteinbruch in der US-amerikanischen Entwicklung der Krypto-Compliance.
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