Im Senat bleibt CLARITY nach etwa 50 Stimmen stecken – die SEC hat nicht auf das Parlament gewartet und sich stattdessen selbst einen Weg geöffnet.

Reuters, CNBC und CoinDesk berichten übereinstimmend: Am 17. September veröffentlichte die US-SEC die „Innovation Exemption“. Für die Bedingungen erfüllende Tokenisierungs-Handelsplätze für Wertpapiere (TSV) gibt es eine fünfjährige, bedingte Befreiung – damit müssen sie sich nicht wie bisher als „Börse“ registrieren. Auch begleitende Liquiditätsanbieter können von der Registrierung als „Dealer“ ausgenommen sein. Es deckt nur tokenisierte NMS-Aktien ab, und es müssen die gleichen Rechte wie bei den Stammaktien erhalten bleiben, etwa Dividenden und Stimmrechte. Nicht enthalten sind synthetische oder derivativen-ähnliche tokenisierte Aktien. Der Platz muss den Emittenten 30 Tage im Voraus benachrichtigen; wenn der Emittent widerspricht, kann das gestoppt werden. Atkins sagte, das sei eine Übergangsregelung – später folgen noch offizielle Vorschriften.

Der zweite Tag ist weiterhin im Aufwärtstrend. Quick News zum Bewegungsgeschehen: Bei HTX stieg UNI auf rund 7,86 USD, innerhalb von 24 Stunden um über 18 %; ONDO auf etwa 0,3779 USD, plus rund 7,4 %; BP auf etwa 0,533 USD, plus rund 14,5 %. Auf der Aktienseite bei BIT-Daten: Securitize legte um etwa 14,9 % zu und schloss bei 8,93 USD; Robinhood stieg um etwa 5,2 %. Im selben Zeitraum stieg der US-Aktienmarkt am Donnerstag: Dow Jones um rund 0,6 %, S&P um etwa 1,1 %, Nasdaq um rund 1,7 %; Chip-Aktien lagen vorn. Bitcoin „arbeitet“ weiter bei rund 76.000, ohne mitzuspringen.

Der Gründer von Uniswap, Hayden Adams, sieht es noch konkreter: Für einen gewöhnlichen, permissionless AMM ist die beigefügte abweichende Stellungnahme von der Kommissarin Peirce entscheidender – ein System, das wirklich dezentral ist und von „Autonomie-Software“ selbst betrieben wird, braucht diese Ausnahme an sich nicht; die Ausnahme gilt vor allem für Uniswap v4, um bei den permissionierten Kapitalpools mit Compliance-Kanälen den Weg zu öffnen.

Ein Satz: Das ist, als würde ein Regulierungs-Sandbox-„Tor“ geöffnet – nicht der Ausweis für alle, um online amerikanische Aktien zu handeln. Kurzfristig sollte man eher darauf schauen, wer die Benachrichtigung als Erstes abschließt und wer die richtigen Eigenkapital-/Aktienzertifikate mit den Stammaktien zuordnen kann, statt nur auf den UNI-Tagesanstieg zu starren.

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