Der Vorsitzende der Wertpapier- und Börsenaufsicht, Paul Atkins, erklärte, die Behörde setze das Programm „Innovationsbezogene Erleichterungen“ nach der Unterbrechung der Initiative „CLARITY“ weiterhin fort.

Wichtige Erleichterungen:
• Erleichterung für „Börsengehandelte Fonds“ (TSVs) ausgenommen vom Begriff „Börse“.
• Erleichterung für bestimmte Liquiditätsanbieter vom Begriff „Broker“.
• Nur zulässiger Zugriff.
• Kein Handel mit „künstlich digital verteilten“ Aktien.
• Emittenten können gegen den Handel Einspruch erheben.

Die Regeln zur Bekämpfung von Betrug und Marktmanipulation gelten weiterhin uneingeschränkt.