SEC öffnet Tür zum Onchain-Aktienhandel mit neuer „Innovation Exemption“
🚀 Die SEC hat eine „Innovation Exemption“ eingeführt, um den Sekundärhandel von tokenisierten Aktien auf Blockchain-Plattformen zu fördern, die ab dem 17. September gilt.
🔒 Tokenized Securities Venues (TSVs) können sich vorübergehend der Einstufung als Börsen entziehen, um tokenisierte Aktien des National Market System über genehmigte AMMs und Liquiditätspools handeln zu können – unter bestimmten Schutzvorkehrungen.
📝 SEC-Vorsitzender Paul Atkins betonte, dass diese Befreiung ein vorläufiger Schritt ist: Sie lädt zu öffentlichem Feedback ein, während die Kommission weitere Regulierungen für den Onchain-Handel prüft.
🚀 Die SEC hat eine „Innovation Exemption“ eingeführt, um den Sekundärhandel von tokenisierten Aktien auf Blockchain-Plattformen zu fördern, die ab dem 17. September gilt.
🔒 Tokenized Securities Venues (TSVs) können sich vorübergehend der Einstufung als Börsen entziehen, um tokenisierte Aktien des National Market System über genehmigte AMMs und Liquiditätspools handeln zu können – unter bestimmten Schutzvorkehrungen.
📝 SEC-Vorsitzender Paul Atkins betonte, dass diese Befreiung ein vorläufiger Schritt ist: Sie lädt zu öffentlichem Feedback ein, während die Kommission weitere Regulierungen für den Onchain-Handel prüft.
