Keine direkte Beteiligung am Eigenkapital bedeutet keine Aktionärsrechte

Da bStocks keine direkte Beteiligung am Eigenkapital verleihen, sind sie in der Regel nicht mit Aktionärsstimmrechten oder denselben aufsichtsrechtlichen Schutzmechanismen verbunden, die sich aus dem Halten von Anteilen über einen regulierten Broker ergeben. Wenn diese Rechte für Ihren Anlageansatz relevant sind, ist ein bStock keine Alternative zur tatsächlichen Aktie.

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