Die Rahmenregelung CARF zur Kryptowerteberichterstattung der OECD für Argentinien ist darauf abgestimmt: Spätestens im September 2029 soll der automatische Informationsaustausch zu Besteuerungsdaten für Kryptotransaktionen starten, an dem sich derzeit etwa 77 beteiligte Rechtsordnungen beteiligt haben.

Bevor sie umgesetzt wird, muss sie erst in nationales Recht überführt werden. Börsen/Dienstleister wie Vermittler müssen Nutzer identifizieren und Daten wie Namen, Adressen, steuerlichen Wohnsitz, Steuernummer sowie Daten zu Kauf- und Verkaufsüberweisungen melden. Die offizielle Darstellung lautet: Es werden keine neuen Steuerarten eingeführt, und es entstehen auch nicht automatisch neue Steuerschulden; die Steuerbehörde ARCA greift vor allem auf standardisierte grenzüberschreitende Daten zurück, um diese mit den abgegebenen Erklärungen abzugleichen.

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