Die Meldepflichten des EU-Cyberresilienzgesetzes gelten seit dem 11. September. Hersteller von Produkten mit digitalen Elementen müssen nun aktiv ausgenutzte Sicherheitslücken und schwerwiegende Sicherheitsvorfälle über die „Single Reporting Platform“ des CRA melden.
Für Anbieter von Krypto-Wallets, deren Produkte in den Anwendungsbereich des CRA fallen, beginnt die regulatorische Frist mit dem Zeitpunkt, in dem sie von einem meldepflichtigen Problem Kenntnis erlangen: Eine erste Vorabmeldung ist innerhalb von 24 Stunden fällig, und eine vollständige Benachrichtigung ist innerhalb von 72 Stunden nach Kenntniserlangung fällig.
Während die meisten anderen Anforderungen an die Cybersicherheit des CRA erst ab Dezember 2027 gelten, sind diese Meldepflichten bereits aktiv.
Quellen: Europäische Kommission / ENISA
Für Anbieter von Krypto-Wallets, deren Produkte in den Anwendungsbereich des CRA fallen, beginnt die regulatorische Frist mit dem Zeitpunkt, in dem sie von einem meldepflichtigen Problem Kenntnis erlangen: Eine erste Vorabmeldung ist innerhalb von 24 Stunden fällig, und eine vollständige Benachrichtigung ist innerhalb von 72 Stunden nach Kenntniserlangung fällig.
Während die meisten anderen Anforderungen an die Cybersicherheit des CRA erst ab Dezember 2027 gelten, sind diese Meldepflichten bereits aktiv.
Quellen: Europäische Kommission / ENISA
