SEC beschleunigt Genehmigung für geänderte Commodity-Based Trust Shares an der Nasdaq Texas nach allgemeinen Listing-Standards (Release 34-106268): Schwerpunkt ist ein NAV-Puffer von höchstens 15%, eine Ausformulierung der Definition „digital commodity“ und die Erlaubnis aktiver Verwaltung – also nicht, einige wenige Coins „endgültig zu einem“ im Sinne des Bundesrechts als Ware zu erklären.

Gemäß SEC-Dokumenten und Bundesregister: Mindestens 85% der Bestände müssen weiterhin den bestehenden Kriterien für zulässige Waren/Wertpapiere/Barmittel usw. entsprechen; höchstens 15% dürfen für noch nicht erfüllte digitale Waren oder nicht erfüllte Wertpapiere sein. Die in den Beispielen genannten BTC, ETH, SOL und XRP dienen zur Demonstration der Berechnung des Puffers; Voraussetzung ist, dass sie nach den Regeln für Termin-/ETF-Exposure rechtzeitig als zulässige Waren behandelt werden. Die Formulierung der Regel ist auf die im Juli bereits von Nasdaq genehmigte Version abgestimmt und gilt als standortspezifischer Listing-Standard; sie stellt keine neue bundesrechtliche Qualifizierung als Ware dar.

Abbildung ist eine schematische Darstellung·KI-generiertes Bild, kein offizieller Screenshot.
Stand der Daten: SEC-Genehmigungsdatum 2026-09-03; Veröffentlichung im Bundesregister 2026-09-09.
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