Kanadas Bankenaufsichtsbehörde hat eine Regel finalisiert, die es Banken ermöglicht, qualifizierende grenzüberschreitende Krypto-Absicherungen anzuerkennen. Die Regel hält die Obergrenze für die Bruttoexponierung von Gruppe 2 bei 5 % des Netto-Tier-1-Kapitals. Die Erleichterung gilt nur für Exponierungen der Gruppe 2a, die die Tests zur Anerkennung von Absicherungen erfüllen.
