Odaily 星球日报讯 Laut der Erklärung der kanadischen Finanzaufsichtsbehörde OSFI hängt im Rahmen der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen für Bundesfinanzinstitute die rechtliche Einordnung von Finanzprodukten und -dienstleistungen davon ab, „was“ sie sind, und nicht davon, „wie“ sie umgesetzt werden. Wenn Finanzinstitute und ihre Drittparteien innovative Produkte wie tokenisierte Einlagen und andere digitale Einlagen einführen, müssen sie die geltenden Gesetze und Vorschriften sowie die Leitlinien B-13 „Management von Technologie- und Cyberrisiken“ und B-10 „Management von Drittparteirisiken“ einhalten. Zudem sollten sie vor der Einführung neuer Produkte oder Dienstleistungen proaktiv mit den Aufsichtsbehörden kommunizieren, um eine angemessene Rechtsauffassung einzuholen.
