TransparentBusiness Inc., das unter dem Namen Unicoin auftritt, hat Universal Navigation Inc., das unter dem Namen Uniswap Labs auftritt, vor dem Bundesbezirksgericht für den südlichen Bezirk von New York verklagt. Es beantragt Feststellungsentscheidungen, dass seine Marke UNICOIN keine Verletzung oder Verwässerung der von Uniswap geltend gemachten Marken darstellt. Die am Dienstag eingereichte Klage macht geltend, dass UNICOIN die von Uniswap beanspruchten Marken UNI, UNISWAP und UNICHAIN weder verletzt noch verwässert, und fordert das Gericht außerdem auf, die US-Markenregistrierung für UNI zu löschen. Laut Cointelegraph heißt es in der Einreichung, dass Uniswaps Anwälte am 3. Juni, 17. Juli und 14. August drei Abmahnungsschreiben verschickt hätten, in denen sie Unicoin einer Markenverletzung, Verwässerung, Cybersquatting und unlauteren Wettbewerb beschuldigten, während sie mit weiteren rechtlichen Schritten drohten. Dem Vernehmen nach verlangten die Schreiben, dass Unicoin die Verwendung von UNICOIN und anderen UNI-bildenden Marken einstellt, die Domains unicoin.com und unicoin.org überträgt, eine Abrechnung über Einnahmen und Gewinne vorlegt und Uniswaps Anwaltskosten erstattet.
Die Klage fordert außerdem eine Feststellung, dass unicoin.com und unicoin.org den bundesstaatlichen Anticybersquatting Consumer Protection Act nicht verletzen. Cointelegraph hat Uniswap um eine Stellungnahme zu der Klage gebeten. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung hatte DeFiLlama das Uniswap-Protokoll mit einem 24-Stunden-Volumen an erster Stelle unter den dezentralen Börsen eingestuft, mit mehr als 3,9 Milliarden US-Dollar. Die Klage wurde mehrere Wochen vor dem am 28. September geplanten öffentlichen Start eingereicht, den Unicoin auf seiner Website für das UNCN-Token angibt.
