E-House Enterprise Group (2048) erklärte, dass es am 8. September (Eastern Time) beim US-Bankruptcy Court für den Southern District of New York einen freiwilligen Antrag auf Rechtsschutz nach Kapitel 15 des U.S. Bankruptcy Code eingereicht habe.

Das Unternehmen sucht die Anerkennung der Cayman-Verfahren als ausländisches Hauptverfahren sowie die Anerkennung des ausländischen Vertreters und der damit verbundenen Erleichterungen gemäß Ming Pao.