🇰🇷 SÜDKOREA BEAUFTRAGT DIE MELDUNG ÜBER INSOLVENZ VON AUSLÄNDISCHEN BÖRSEN
Kryptowährungen, die in insolventen ausländischen Börsen feststecken, müssen dennoch den Steuerbehörden gemeldet werden
Die Meldung ist verpflichtend für Auslandsvermögen über 370.000 US-Dollar
Kryptowährungen, die in insolventen ausländischen Börsen feststecken, müssen dennoch den Steuerbehörden gemeldet werden
Die Meldung ist verpflichtend für Auslandsvermögen über 370.000 US-Dollar
