🇰🇷 SÜDKOREA BEAUFTRAGT DIE MELDUNG ÜBER INSOLVENZ VON AUSLÄNDISCHEN BÖRSEN

Kryptowährungen, die in insolventen ausländischen Börsen feststecken, müssen dennoch den Steuerbehörden gemeldet werden

Die Meldung ist verpflichtend für Auslandsvermögen über 370.000 US-Dollar