Die SEC hat die Verordnung über Krypto-Assets mit zwei maßgeschneiderten Ausnahmeregelungen für die Kapitalbeschaffung vorgeschlagen – bis zu 5 Mio. $ und bis zu 75 Mio. $ – sowie eine damit verbundene Überarbeitung der Transferstellen, und das nur kurz vor der für den 15. Sept. angesetzten Schlussabstimmung zum CLARITY Act im Senat.
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