Vier Punkte zu den absurden Behauptungen des iranischen Regimes zur Straße von Hormus:

🔹 Das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (UNCLOS) gewährt allen ausländischen Schiffen und Flugzeugen das Recht auf eine durchgehende, zügige und ungehinderte Fortbewegung.

🔹 Der Transitpassage darf von Küstenstaaten nicht ausgesetzt werden, selbst nicht in Zeiten internationaler Spannungen oder bewaffneten Konflikts.

🔹 Zulässige Handlungen:

Iran und Oman können die festgelegten Verkehrs-Trennungssysteme durchsetzen, Sicherheits- und Umweltstandards festlegen und verlangen, dass Schiffe kontinuierlich ohne Verzögerung fahren.

🔹 Unzulässige Handlungen:

Küstenstaaten können Passage für Handelsschiffe rechtlich nicht verweigern, Schiffe nicht willkürlich festhalten und keine einseitigen Transit- und Mautgebühren für die einfache Durchfahrt erheben.$BTR $TRIA $FLOCK