
Kasachstan hat ab dem 25. August damit begonnen, einen neuen Einreisemodus in das Staatsgebiet zu testen. Aus den Informationen auf der Website des serbischen Außenministeriums geht hervor, dass die Einreise in das Land nun kostenpflichtig sein und bis zu 7 800 Tenge kosten wird (etwa $17 oder 1 470 Rubel).
Das Innenministerium Kasachstans hat bereits am 4. August vorgeschlagen, die Einreise in das Land gegen Gebühr zu machen und dazu einen entsprechenden Entwurf auf der Website „Offene NAP“ zu veröffentlichen. Am 17. August, als die Diskussion der Initiative abgeschlossen war, berichtete die Ausgabe BES.media unter Berufung auf eine Erklärung des Innenministeriums des Landes, dass der kostenpflichtige Einreisemodus im Testbetrieb ab dem 25. August eingeführt werde.
Offizielle Informationen über die Kosten der elektronischen Erlaubnis hat die kasachische Regierung nicht veröffentlicht. Am 31. August erschienen jedoch auf der Website des Außenministeriums von Serbien Einzelheiten zu dem neuen Regime. Ausländer müssen spätestens 72 Stunden vor der geplanten Einreise nach Kasachstan einen Antrag stellen. In diesem Fall ist die Gebühr standardmäßig und beträgt ungefähr 3900 Tenge. Bei der Antragstellung direkt an der Grenzübergangsstelle wird die Gebühr verdoppelt und beträgt ungefähr 7800 Tenge. Die Erlaubnis wird für 180 Kalendertage ausgestellt und ermöglicht während dieses Zeitraums mehrfache Einreisen in das Land.
Laut Angaben des serbischen Außenministeriums wird die Einführung des neuen Einreiseregimes in fünf Etappen erfolgen:
Vom 25. August bis zum 1. November gilt ein Testbetrieb. Wenn ein Ausländer versucht, ohne Erlaubnis ins Land einzureisen, wird er zwar eingelassen, aber darauf hingewiesen, dass es beim nächsten Mal ohne Erlaubnis nicht geht.
Ab dem 1. November wird die Einreisegenehmigung für die Einreise nach Kasachstan über Flughäfen verpflichtend. Den Fluggesellschaften wird die Anweisung gegeben, keine Passagiere an Bord zu nehmen, die über keine Einreisegenehmigung für das Land verfügen.
Ab dem 15. November wird der Erhalt einer Genehmigung verpflichtend für die Einreise mit dem Auto über die äußeren Landgrenzen der EAWU, einschließlich China, Turkmenistan und anderer Nachbarstaaten.
Ab dem 30. November beginnt ein entsprechendes Verbot für die inneren Landgrenzen mit den EAWU-Staaten (dazu gehören Russland, Belarus, Armenien und Kirgisistan).
Ab dem 15. Dezember wird die Anforderung auf die Eisenbahnen ausgeweitet, die internationale Züge nutzen, sowie auf alle Seehäfen und Terminals am Kaspischen Meer.