Belgien fordert von den EU-Registraren die Krypto-Adressen illegaler Websites
Am 19. August 2026 erließ das belgische Departement zur Bekämpfung von Online-Angriffen (BAPO) fünf Entscheidungen, die vier Registrierungsstellen und eine Registry dazu verpflichten, eine vollständige Auskunftsdatei über Betreiber rechtswidriger Streaming-Websites zu übermitteln: Identität, IBAN, Bankkarten, Crypto-Wallets und Transaktionskennungen, plus zwölf Monate Verbindungsprotokolle. Alles unter Verschlusssiegel. Der extraterritoriale Umfang des Befehls bleibt derweil de facto bestehen, um zu beweisen.
Fünf Entscheidungen des belgischen BAPO (19. August 2026) verpflichten die Registrarstellen und eine Registry zur Übermittlung von Identitäten, IBAN, Karten und Crypto-Wallets.
Drei europäische Registrare werden benannt: Hostinger, Hosting Concepts/Openprovider und Key-Systems.
Rechtsgrundlage: Artikel 10 des Digital Services Act, mit Ausnahme der Informationspflicht.
Belgien verfolgt Piraten über die Crypto-Wallets der Registrarstellen
Die Nachverfolgbarkeit europäischer Krypto-Akteure steht weiterhin im Mittelpunkt der Debatten. Der belgische Befehl reiht sich in diese Logik ein, führt jedoch über ein anderes Glied: die Registrarstellen. Die fünf Entscheidungen gehen auf einen Befehl des Unternehmensgerichts der frankophonen Gerichtsbarkeit in Brüssel zurück, das Ende Juli 2026 einberufen wurde.
Vier Anträge wurden an Domain-Registrierungsstellen gerichtet. Der fünfte betrifft eine Registry für Domainnamen.
In den veröffentlichten Dokumenten erscheinen drei Unternehmen: Hosting Concepts, eine mit Openprovider verbundene Gesellschaft, Hostinger und Key-Systems. Alle sind in der Europäischen Union ansässig, jedoch außerhalb Belgiens.
$BELFA.US
$IBAT.ETF
$TRI.US
#Belgica
Am 19. August 2026 erließ das belgische Departement zur Bekämpfung von Online-Angriffen (BAPO) fünf Entscheidungen, die vier Registrierungsstellen und eine Registry dazu verpflichten, eine vollständige Auskunftsdatei über Betreiber rechtswidriger Streaming-Websites zu übermitteln: Identität, IBAN, Bankkarten, Crypto-Wallets und Transaktionskennungen, plus zwölf Monate Verbindungsprotokolle. Alles unter Verschlusssiegel. Der extraterritoriale Umfang des Befehls bleibt derweil de facto bestehen, um zu beweisen.
Fünf Entscheidungen des belgischen BAPO (19. August 2026) verpflichten die Registrarstellen und eine Registry zur Übermittlung von Identitäten, IBAN, Karten und Crypto-Wallets.
Drei europäische Registrare werden benannt: Hostinger, Hosting Concepts/Openprovider und Key-Systems.
Rechtsgrundlage: Artikel 10 des Digital Services Act, mit Ausnahme der Informationspflicht.
Belgien verfolgt Piraten über die Crypto-Wallets der Registrarstellen
Die Nachverfolgbarkeit europäischer Krypto-Akteure steht weiterhin im Mittelpunkt der Debatten. Der belgische Befehl reiht sich in diese Logik ein, führt jedoch über ein anderes Glied: die Registrarstellen. Die fünf Entscheidungen gehen auf einen Befehl des Unternehmensgerichts der frankophonen Gerichtsbarkeit in Brüssel zurück, das Ende Juli 2026 einberufen wurde.
Vier Anträge wurden an Domain-Registrierungsstellen gerichtet. Der fünfte betrifft eine Registry für Domainnamen.
In den veröffentlichten Dokumenten erscheinen drei Unternehmen: Hosting Concepts, eine mit Openprovider verbundene Gesellschaft, Hostinger und Key-Systems. Alle sind in der Europäischen Union ansässig, jedoch außerhalb Belgiens.
$BELFA.US
$IBAT.ETF
$TRI.US
#Belgica
