Der heutige Trending-Topic ist: Jing Tian kann erneut gegen Sun wegen Verletzung ihres Rufs und ihrer Privatsphäre klagen. Wenn sie gewinnt, würde das als Grundlage für die Bearbeitung von Fällen gegen solche ausländischen Plattformen bei Urheberrechtsverletzungen wie X im Inland dienen. Selbst die „kleinen Schwarzer“, die im Netz beleidigen, können dann verklagt werden. Bei dem Fall, in dem Zhu und Yan mich verleumdet haben: Ich habe bislang nur wegen Rufschädigung geklagt – es sieht so aus, als könnte ich die Klage erweitern ~