Nicht mehr „Verbot des Handels“: Das vom Ministerium für öffentliche Sicherheit geleitete Gesetz zur Bekämpfung von Cyberkriminalität rekonstruiert die Lebenslinie des Krypto-Sektors, OTC, technische Entwicklung und öffentliche Knotenpunkte, drei wichtige Punkte wurden gleichzeitig benannt.
(Gesetz zur Bekämpfung von Cyberkriminalität): Ein einmal schwer unterschätztes #Web3 legislativer Erdbeben
Am 31. Januar 2026, vor dem Hintergrund heftiger Marktschwankungen aufgrund von Liquiditätsdruck, wurde der Entwurf des (Gesetzes zur Bekämpfung von Cyberkriminalität (Entwurf zur öffentlichen Konsultation)) offiziell zur öffentlichen Meinungsäußerung freigegeben, ausgearbeitet vom Ministerium für öffentliche Sicherheit in Zusammenarbeit mit relevanten Abteilungen.
Im krassen Gegensatz zu den heftigen Reaktionen des Marktes bleibt die öffentliche Meinung jedoch außergewöhnlich ruhig. Eine Suche nach „Gesetz zur Bekämpfung von Cyberkriminalität“ auf X (Twitter) zeigt nur wenige relevante Diskussionen. Die Intuition der meisten Fachleute ist:
„Ist das ein weiteres Dokument der Behörde?“