Laut Axios wies ein Bundesrichter den Antrag von Ghislaine Maxwell zurück, ihre Verurteilung aufzuheben. Dabei sagte er, ihre Behauptungen – darunter solche, die auf neu veröffentlichten Epstein-Akten basierten – seien unbegründet. In einem 67-seitigen Urteil schrieb der US-Bezirksrichter Paul Engelmayer, Maxwells Ansprüche seien „alle ohne jeden Verdienst und alle oder fast alle seien offensichtlich unzulässig“, und die Beweise für ihre Schuld seien „überwältigend“. Außerdem sagte er, die meisten ihrer Argumente seien verfahrensrechtlich ausgeschlossen, weil sie sie bereits in der Berufung vorgebracht und verloren habe oder sie früher hätte vorbringen können. Engelmayer erklärte, die neu veröffentlichten Unterlagen im Rahmen des Epstein Files Transparency Act seien für die Vorwürfe gegen Maxwell weitgehend irrelevant gewesen und würden ihre Behauptungen über Fehler nicht stützen. Stattdessen würden die Beweise sie eher belasten oder die Entscheidungen bekräftigen, die sie angefochten habe.
