Die Securities and Exchange Commission von Thailand hat ihren Rahmen für lokal notierte Spot-Bitcoin- und Ether-Exchange-Traded-Funds von vorgeschlagenen Grundsätzen auf Entwurfsregelungen umgestellt und zugleich ihren Ansatz für ausländische digitale-Asset-Treuhänder überarbeitet. Der Regulator teilte am Montag mit, dass man Feedback zu zwei Konsultationspapieren einholt: eines mit Entwurfsregeln für thailändische Krypto-ETFs und ein weiteres, das Qualifizierungsgrundsätze für ausländische digitale-Asset-Treuhänder darlegt, die von Investmentfonds und privaten Fonds genutzt werden, die in digitale Assets investieren. Laut Cointelegraph würde die erste Phase es Asset-Managern ermöglichen, passive ETFs aufzulegen, die Bitcoin (BTC) oder Ether (ETH) nachbilden – die einzigen zwei zulässigen Krypto-Assets. Thailand arbeitet derweil weiter daran, sein Ziel zu erreichen, eine globale Drehscheibe für digitale Assets für Institutionen zu werden.
Unter den vorgeschlagenen Regeln würden Bitcoin- und Ether-ETFs ausschließlich an der Börse von Thailand (SET) gehandelt werden, wobei jeder Fonds einen einzelnen Krypto- Vermögenswert nachbildet. Die ETFs müssten über jedes Rechnungsjahr hinweg eine durchschnittliche Nettoexponierung von mindestens 80% ihres Nettoinventarwerts gegenüber diesem Vermögenswert aufrechterhalten. Der Vorschlag würde außerdem Investmentfonds und Private-Funds erlauben, in in Thailand domizilierte Krypto-ETFs zu investieren – zusätzlich zu ausländischen Krypto-ETFs, die sie bereits halten dürfen –, vorbehaltlich der bestehenden Anlagegrenzen. Während der Anfangsphase würde der Regulator jedoch keine alternativen Produkte zulassen, die mit ausländischen Krypto-ETFs verknüpft sind, einschließlich Hinterlegungsscheinen (Depositary Receipts), die diese nachbilden. Die SEC erklärte, die Entwürfe folgten einer April-Konsultation zu umfassenderen Grundsätzen, und dass die meisten Stellungnahmen das Rahmenwerk unterstützten, dabei jedoch Bedenken hinsichtlich der Verwahrungsregelungen äußerten, was zu Änderungen am vorgeschlagenen Ansatz führte.
Der überarbeitete Verwahrungs-Vorschlag der SEC würde inländische Verwahrer digitaler Vermögenswerte als primäre Anbieter für Krypto-ETFs in der Anfangsphase beibehalten. Der Regulator erklärte, dass Krypto-ETFs weiterhin in erster Linie dazu verpflichtet sein würden, Onshore-DA- Verwahrer zu nutzen, während qualifizierte ausländische DA- Verwahrer zugelassen werden könnten, wenn dies notwendig und angemessen ist, angesichts der jeweils vorherrschenden Umstände. Nach dem separaten Vorschlag für Verwahrer müssten ausländische Anbieter, die Investmentfonds und Private-Funds bedienen, die in digitale Vermögenswerte investieren, von einer Aufsichtsbehörde beaufsichtigt werden, die über rechtliche Befugnisse verfügt, und unter Regulierungs- sowie Standards zum Schutz der Vermögenswerte von Investoren arbeiten, die die thailändische SEC als angemessen erachtet. Die SEC erklärte, sie werde öffentliche Stellungnahmen zu beiden Konsultationspapieren bis zum 20. September annehmen.
