#termmax Wir setzen zwei Positionen auf: Ihre Beleihungsquoten sind identisch und liegen beide unter dem LLTV. Bei Position A verbleiben 60 Tage bis zur Fälligkeit, bei Position B ein Tag. Besicherung und Schulden bleiben unverändert; konkrete Parameter werden nicht ergänzt. Im Experiment wird nur eine Variable verändert: das Fälligkeitsdatum. Damit sollen keine Ergebnisse künstlich herbeigeführt werden. Vielmehr soll verhindert werden, dass Preis, Besicherung oder Schuldenhöhe in den Vergleich der Laufzeiten einfließen.
Die Regel selbst ist eindeutig. Der LLTV ist ein statischer Schwellenwert auf Marktebene: Erreicht oder überschreitet der LTV diesen Wert, wird eine Liquidation ausgelöst. Das Fälligkeitsdatum ist zwar auf Marktebene definiert, aber nicht Teil der Auslöseschwelle. Überschreiten beide Positionen gleichzeitig den Schwellenwert, berücksichtigt die Regel den LTV und den LLTV, nicht die verbleibende Laufzeit. Hier ist klar, worauf sich der Schwellenwert bezieht – ebenso klar ist, dass die Zeitvariable darin fehlt.
Die Position mit 60 Tagen Restlaufzeit muss einen längeren möglichen Preisverlauf durchstehen; die Position mit einem Tag bis zur Fälligkeit steht näher vor der Abwicklung. Das ist eine Schlussfolgerung zur Länge des Risikofensters, keine von den Unterlagen vorgegebene Risikobewertung. Zeit spielt eine Rolle, verändert aber nicht die Skala des statischen Schwellenwerts. Man muss die Preise für die beiden Positionen nicht vorhersagen, um zu erkennen, dass sie unterschiedlich lange dem Risiko eines unmittelbaren Überschreitens des Schwellenwerts ausgesetzt sind.
Einige Regeln nach Überschreiten des Schwellenwerts gelten für beide Positionen gleichermaßen. Bei Schulden von mehr als 10.000 US-Dollar können pro Liquidation höchstens 50 % getilgt werden. Wird die Schuld bis zur Fälligkeit nicht zurückgezahlt, beginnt ein zweistündiges, für alle offenes Liquidationsfenster. Weder bei 60 Tagen noch bei einem Tag wird automatisch eine andere LLTV-Schwelle angesetzt. Die Auslösung einer Liquidation und die Abwicklung bei Fälligkeit sind zwei verschiedene Phasen. Letztere sollte nicht so verstanden werden, als berücksichtige Erstere bereits die Laufzeit.
Die Einschätzung im fünften Abschnitt lautet: Derselbe LLTV entfaltet nicht zwangsläufig bei jeder verbleibenden Laufzeit dieselbe Skalierungswirkung. Er entscheidet über das Überschreiten des Schwellenwerts, das Fälligkeitsdatum über die anschließende Abwicklung. Da die Laufzeit nicht in die Schwelle einfließt, bleibt Raum für die Frage, wie 60 Tage und ein Tag anhand derselben Skala verglichen werden können.
Bleiben wir bei der Sache und stellen zunächst die beiden Spalten gegenüber.
@TermMax Diese Versuchsanordnung veranschaulicht nur den Unterschied. Sie legt nicht fest, ob die Parameter hoch oder niedrig sind, und bedeutet auch nicht, dass das Protokoll die Schwelle je nach Laufzeit anpasst. Wer die Liquidationsbedingungen betrachtet, sollte die verbleibenden Tage neben den LLTV stellen. So lässt sich zumindest vermeiden, den statischen Schwellenwert als Maßstab misszuverstehen, der für jede Laufzeit gleichermaßen fair ist. Wenn jede Variable an ihrem Platz bleibt, wird die Frage nicht vorschnell mit einem Urteil über Fairness oder Unfairness abgetan – und niemand muss sich voreilig auf eine Seite schlagen. #TermMax
Die Regel selbst ist eindeutig. Der LLTV ist ein statischer Schwellenwert auf Marktebene: Erreicht oder überschreitet der LTV diesen Wert, wird eine Liquidation ausgelöst. Das Fälligkeitsdatum ist zwar auf Marktebene definiert, aber nicht Teil der Auslöseschwelle. Überschreiten beide Positionen gleichzeitig den Schwellenwert, berücksichtigt die Regel den LTV und den LLTV, nicht die verbleibende Laufzeit. Hier ist klar, worauf sich der Schwellenwert bezieht – ebenso klar ist, dass die Zeitvariable darin fehlt.
Die Position mit 60 Tagen Restlaufzeit muss einen längeren möglichen Preisverlauf durchstehen; die Position mit einem Tag bis zur Fälligkeit steht näher vor der Abwicklung. Das ist eine Schlussfolgerung zur Länge des Risikofensters, keine von den Unterlagen vorgegebene Risikobewertung. Zeit spielt eine Rolle, verändert aber nicht die Skala des statischen Schwellenwerts. Man muss die Preise für die beiden Positionen nicht vorhersagen, um zu erkennen, dass sie unterschiedlich lange dem Risiko eines unmittelbaren Überschreitens des Schwellenwerts ausgesetzt sind.
Einige Regeln nach Überschreiten des Schwellenwerts gelten für beide Positionen gleichermaßen. Bei Schulden von mehr als 10.000 US-Dollar können pro Liquidation höchstens 50 % getilgt werden. Wird die Schuld bis zur Fälligkeit nicht zurückgezahlt, beginnt ein zweistündiges, für alle offenes Liquidationsfenster. Weder bei 60 Tagen noch bei einem Tag wird automatisch eine andere LLTV-Schwelle angesetzt. Die Auslösung einer Liquidation und die Abwicklung bei Fälligkeit sind zwei verschiedene Phasen. Letztere sollte nicht so verstanden werden, als berücksichtige Erstere bereits die Laufzeit.
Die Einschätzung im fünften Abschnitt lautet: Derselbe LLTV entfaltet nicht zwangsläufig bei jeder verbleibenden Laufzeit dieselbe Skalierungswirkung. Er entscheidet über das Überschreiten des Schwellenwerts, das Fälligkeitsdatum über die anschließende Abwicklung. Da die Laufzeit nicht in die Schwelle einfließt, bleibt Raum für die Frage, wie 60 Tage und ein Tag anhand derselben Skala verglichen werden können.
Bleiben wir bei der Sache und stellen zunächst die beiden Spalten gegenüber.
@TermMax Diese Versuchsanordnung veranschaulicht nur den Unterschied. Sie legt nicht fest, ob die Parameter hoch oder niedrig sind, und bedeutet auch nicht, dass das Protokoll die Schwelle je nach Laufzeit anpasst. Wer die Liquidationsbedingungen betrachtet, sollte die verbleibenden Tage neben den LLTV stellen. So lässt sich zumindest vermeiden, den statischen Schwellenwert als Maßstab misszuverstehen, der für jede Laufzeit gleichermaßen fair ist. Wenn jede Variable an ihrem Platz bleibt, wird die Frage nicht vorschnell mit einem Urteil über Fairness oder Unfairness abgetan – und niemand muss sich voreilig auf eine Seite schlagen. #TermMax