#FASBProposesStablecoinsAsCashEquivalents
Der vorläufige Vorschlag des Financial Accounting Standards Board (FASB), Stablecoins als Zahlungsmitteläquivalente zu klassifizieren, stellt eine bedeutende Änderung in der Unternehmensbuchhaltung und im Treasury-Management dar.
Nicht alle Stablecoins sind dafür geeignet. Um als Zahlungsmitteläquivalente eingestuft zu werden, müssen Stablecoins im Allgemeinen vollständig 1:1 durch gesetzliche Zahlungsmittel (z. B. US-Dollar) oder kurzfristige US-Treasuries abgesichert sein, auf Verlangen einlösbar und durch hochwertige, liquide Rücklagen gedeckt sein, die bei regulierten Institutionen gehalten werden.
Der vorläufige Vorschlag des Financial Accounting Standards Board (FASB), Stablecoins als Zahlungsmitteläquivalente zu klassifizieren, stellt eine bedeutende Änderung in der Unternehmensbuchhaltung und im Treasury-Management dar.
Nicht alle Stablecoins sind dafür geeignet. Um als Zahlungsmitteläquivalente eingestuft zu werden, müssen Stablecoins im Allgemeinen vollständig 1:1 durch gesetzliche Zahlungsmittel (z. B. US-Dollar) oder kurzfristige US-Treasuries abgesichert sein, auf Verlangen einlösbar und durch hochwertige, liquide Rücklagen gedeckt sein, die bei regulierten Institutionen gehalten werden.