#FASBProposesStablecoinsAsCashEquivalents
Der vorläufige Vorschlag des Financial Accounting Standards Board (FASB), Stablecoins als Zahlungsmitteläquivalente zu klassifizieren, stellt eine bedeutende Änderung in der Unternehmensbuchhaltung und im Treasury-Management dar.
Nicht alle Stablecoins sind dafür geeignet. Um als Zahlungsmitteläquivalente eingestuft zu werden, müssen Stablecoins im Allgemeinen vollständig 1:1 durch gesetzliche Zahlungsmittel (z. B. US-Dollar) oder kurzfristige US-Treasuries abgesichert sein, auf Verlangen einlösbar und durch hochwertige, liquide Rücklagen gedeckt sein, die bei regulierten Institutionen gehalten werden.