#fasbproposesstablecoinsascashequivalents Nicht alle Stablecoins sind für die Einstufung als liquide Zahlungsmittel geeignet. Damit Stablecoins als Zahlungsmitteläquivalente klassifiziert werden können, müssen sie im Allgemeinen vollständig 1:1 durch gesetzliche Zahlungsmittel (z. B. US-Dollar) oder kurzfristige US-Treasuries abgesichert sein, die jederzeit auf Verlangen zurückgenommen werden können, und durch hochwertige, liquide Reserven gedeckt sein, die bei regulierten Institutionen gehalten werden.