Die Personal- und Sozialversicherungsbehörde von Peking, die Peking-Medizinische Krankenversicherungsbehörde sowie die Steuerbehörde von Peking unter der Staatlichen Steuerverwaltung Chinas teilten mit, dass die monatliche Beitragsbemessungsgrenze für die Grundrente, die Arbeitslosenversicherung, die Versicherung gegen Arbeitsunfälle und die Krankenversicherung der Beschäftigten in der Stadt im Jahr 2026 bei 36.348 Yuan liegen wird, mit einer Untergrenze von 7.270 Yuan, gültig ab Juli 2026. Laut Jiemian News können Personen, die ihre Meldedaten bei Sozialversicherungsstellen als Privatpersonen einreichen und an der Grundrenten- und Arbeitslosenversicherung teilnehmen, eine monatliche Beitragsbemessungsgrundlage zwischen 7.270 Yuan und 36.348 Yuan wählen; an der Obergrenze betragen die monatlichen Rentenbeiträge 7.269,6 Yuan und die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung 363,48 Yuan, während sie an der Untergrenze 1.454 Yuan bzw. 72,7 Yuan betragen. Wer an der Krankenversicherung der Beschäftigten über dieselben Stellen oder über Bürger- und Stadtteil-Servicezentren teilnimmt, zahlt 593,68 Yuan pro Monat. In der Mitteilung hieß es, dass etwaige Beitragsausfälle, die durch die neuen Basisgrenzen für 2026 entstehen, bis Ende Dezember 2026 nachgeholt werden können, ohne die persönlichen Leistungs- und Versicherungsnachweise zu beeinträchtigen; außerdem werden Arbeitgebern keine Säumniszuschläge berechnet, wenn die Rückstände bis dahin beglichen werden.