Südkorea erklärte, dass digitale Vermögenswerte, die über persönliche Wallets oder ausländische Börsen gehalten werden, grundsätzlich der Besteuerung unterliegen, wenn sie Gewinne aus Übertragungen oder Ausleihungen erzielen. Laut ChainCatcher tritt die digitale Vermögenssteuer am 1. Januar 2027 in Kraft und wird wie sonstiges Einkommen erhoben, mit einem Abzug von 2,5 Millionen Won und einem Steuersatz von 20 %, der einschließlich der Kommunalsteuer auf 22 % ansteigt.
