Laut Jin10 hat das chinesische Justizministerium eine Mitteilung herausgegeben, wonach Praktiken im Zusammenhang mit der Untersuchung ausländischer Subventionen der Europäischen Union eine unangemessene extraterritoriale Gerichtsbarkeit darstellen. Gestützt auf die Artikel 3 und 6 der Verordnungen der Volksrepublik China zur Bekämpfung unangemessener extraterritorialer Anwendung ausländischer Gesetze und Maßnahmen untersuchte das Justizministerium gemeinsam mit dem chinesischen Handelsministerium und anderen zuständigen Behörden und stellte fest, dass die EU ihre Verordnung über ausländische Subventionen in grenzüberschreitenden Ermittlungspraktiken gegen chinesische Unternehmen in ihrer Untersuchung zu JD.com einsetzte, was unangemessene Maßnahmen der extraterritorialen Gerichtsbarkeit darstellt. Keine Organisation und keine Einzelperson darf Maßnahmen der unangemessenen extraterritorialen Gerichtsbarkeit durchführen oder bei ihrer Durchführung unterstützen; die Mitteilung trat am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft.